Isselburg Gericht entscheidet neu bei tödlicher Wasserwette

Isselburg · Im strafrechtlichen Verfahren um den tödlichen Unfall bei einer so genannten "Wasserwette" waren Eigentümer und Fahrer des Radladers bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Jetzt ist auch das zivilrechtliche Verfahren um den schlimmen Vorfall erst einmal beendet. Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Fahrer des Teleskopladers eine höhere Mitschuld als das Landgericht Münster in erster Instanz zu. Der Eigentümer bekam eine niedrigere Mitschuld. Geklagt hatten die Witwe und die Kinder des getöteten 34-Jährigen.

 Der Bagger war bei der Aktion nach vorne gekippt.

Der Bagger war bei der Aktion nach vorne gekippt.

Foto: dpa

In der Verhandlung wurden Fahrer und Halter angehört. Zum Unfallhergang sagte ein Sachverständiger aus. Das Gericht entschied, dass Fahrer und Halter jeweils eine Schuld von zwei Dritteln tragen. Das Opfer selbst habe zu einem Drittel Mitschuld. Denn der Mann sei eine Eigengefährdung eingegangen. Wie mehrfach berichtet, wollte im Juli 2014 ein Kegelclub in Isselburg an einer Cold Water Challenge teilnehmen. Man wollte sich dabei filmen lassen, wie man sich von einem Bagger mit eiskaltem Wasser übergießen lässt. Doch als der 36-jährige Fahrer die Schaufel mit 2000 Litern Wasser anhob, verlor das Fahrzeug sein Gleichgewicht und die Schaufel krachte auf den Tisch. Ein junger Mann starb, ein weiterer musste schwer verletzt mit dem Hubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Vier weitere Männern wurden verletzt.

Aus Sicht des Gerichts hätte der Halter den Teleskoplader in Kenntnis seiner nicht ordnungsgemäß funktionierenden Überlastanzeige für die nicht ungefährliche Aktion bereits nicht zur Verfügung stellen dürfen. Keinesfalls hätte er den Lader einem nicht mit dem Gerät vertrauten Fahrer überlassen dürfen, ohne auf den technischen Defekt hinzuweisen. Der mit der Technik nicht hinreichend vertraute Mann hätte die gefährliche Aktion mit dem Fahrzeug nicht ohne weiteres ausführen dürfen.

(zel)
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