Emmerich Flughafen will Rechtsmittel gegen Landesentwicklungsplan einlegen

Emmerich · Im neuen Landesentwicklungsplan (LEP) soll der Flughafen Weeze weiterhin lediglich als "regionalbedeutsam" verzeichnet sein. Dabei hatten Kommunen, Kreis und Flughafen-Geschäftsführung gefordert, den Airport als "landesbedeutsam" einzustufen. Vergeblich. Die Flughafen-Geschäftsführung will das nicht auf sich beruhen lassen. Man hat die Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie eingeschaltet und behält sich rechtliche Schritte vor.

Der geplante LEP sei rechtswidrig und sogar verfassungswidrig, so die Flughafen-Geschäftsführung. Der LEP weise in Bezug auf die Regelungen zum Luftverkehr "erhebliche Mängel" auf. Unter Beachtung der allgemeinen Abwägungsgrundsätze im Raumordnungsgesetz sei die Landesregierung verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Belange rechtlich und sachlich zutreffend zu ermitteln, insbesondere die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. Davon könne bei einem Rückgriff auf eine 16 Jahre alte Luftverkehrskonzeption nicht die Rede sein. Der Flughafen Münster/Osnabrück habe nicht einmal 50 Prozent des Verkehrsaufkommens der Flughäfen Weeze und Dortmund. 40 Prozent der Passagiere in Weeze würden zudem aus dem angrenzenden Ausland kommen, schon deshalb habe der Airport Weeze überregionale Bedeutung.

Weiterhin verstoße der LEP gegen Kartell- und Europarecht. Er räumt dem Flughafen Düsseldorf (60 Prozent Marktanteil) ein, seine marktbeherrschende Stellung auszubauen, da sich regionalbedeutsame Flughäfen unterzuordnen hätten. Dies treffe vor allem den nächsten privaten Wettbewerber: Weeze. Geschäftsführer Ludger von Bebber spricht von "Diskriminierung". "Das ist für uns nicht hinnehmbar und ich kündige hiermit an, dass wir alle Rechtsmittel ausschöpfen."

(zel)
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