Der Hintergrund Flüchtlinge: Die wichtigsten Fakten

Emmerich · Für die gestrige Sitzung der Emmericher Sozialpolitiker hat die Stadtverwaltung eine umfangreiche Beschreibung des Ist-Zustandes in Emmerich gegeben. Wegen der Bedeutung des Themas veröffentlichen wir die wichtigsten Abschnitte.

• 2015 wurden in NRW insgesamt 330.000 Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen. Zum Jahreswechsel lebten in Emmerich davon 425 Menschen. Seit Beginn des Jahres wurden der Stadt Emmerich lediglich 18 Menschen zugewiesen. Diese Zuweisungen fanden im Rahmen der Familienzusammenführung statt. Mit Stichtag Ende Februar leben derzeit 443 Flüchtlinge und Asylsuchende in Emmerich.

• Bisher ist es gelungen, fast alle schutzsuchenden Menschen in wohnungsähnlichen Standard unterzubringen. Wohnheimähnlich ist lediglich das angemietete ehemalige Hotel am Kapellenberger Weg. Insgesamt wurden bisher 52 Wohnungen und Häuser angemietet bzw. gekauft.

• In den ersten Wochen 2016 wurden keine weiteren Flüchtlinge und Asylsuchenden zugewiesen. Dies lag insbesondere daran, dass in NRW 21 Städte und Gemeinden ihre bisherigen Zuweisungsquoten nicht erfüllt haben. Die Bezirksregierung hat beschlossen, Zuweisungen für die Städte auszusetzen, die ihre Quote bisher erfüllt haben. Spätestens ab Mitte März muss aber wieder verstärkt mit Zuweisungen gerechnet werden.

• Bei einer Regionalkonferenz bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 17. Februar hat NRW-Innenminister Ralf Jäger erklärt, dass mit einer ähnlich hohen Zahl an Flüchtlingen zu rechnen ist wie im Vorjahr. Es ist somit auch für Emmerich davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres weitere 600 Flüchtlinge und Asylsuchende hierher kommen. Es ist nicht auszuschließen, dass Ende 2016 mehr als 1200 Menschen in Emmerich untergebracht werden müssen.

• Die Aufgabe der Hansasporthalle als Notunterkunft (150 Plätze) hat dazu geführt, dass Emmerich derzeit seine Quote nicht erfüllt. Telefonisch hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass über die normale Quote hinaus, in den kommenden fünf Monaten die Fehlquote ausgeglichen werden soll. Dies bedeutet eine weitere zusätzliche Zuweisung von 30 Flüchtlingen und Asylsuchenden pro Monat, über die tatsächlichen Zuweisungen hinaus.

• Aktuell stehen in Emmerich derzeit 558 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. In den nächsten Wochen sind weitere vier Häuser bezugsfertig, so dass dann rund 600 Menschen untergebracht werden können. Weitere Anmietungen und Hauskäufe sind notwendig, um den Zuweisungen gerecht werden zu können.

• In der 15. Kalenderwoche wären die Kapazitäten bei den zu erwartenden Zuweisungen ausgeschöpft, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Anmietungen und Ankäufe von Wohnungen oder Häusern.

• Nach wie vor werden immer noch zahlreiche geeignete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden angeboten. Insgesamt wird sich der Wohnungsmarkt aber aufgrund der steigenden Zuweisungen zunehmend schwieriger gestalten - insbesondere durch die steigende Zahl der Flüchtlinge, die durch einen anerkannten Status vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGB II Anspruch wechseln, somit dann auch auf dem freien Wohnungsmarkt selber Wohnraum anmieten müssten. Durch die im Moment auf Bundesebene diskutierte Residenzpflicht wird sich diese Situation vermutlich nochmals verschlechtern.

• Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei künftigen Planungen (Kauf, Miete oder Bau) verstärkt auf eine nachhaltige Nutzbarkeit zu setzen. Bei der Planung von Bauten in "Leichtbauweise" ist eine Gesamtnutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren anzustreben, dies setzt entsprechende Qualitäten in der Ausführung voraus. Insbesondere auch, um anderen Leistungsbeziehern aus dem SGB II Bereich ebenfalls noch Möglichkeiten zu eröffnen, entsprechend der Regelung des SGB Wohnraum zu finden.

• Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan und Eritrea. Überwiegend handelt es sich bei den Zuwanderern um Muslime. Gerade bei der Unterbringung spielen Nationalität, religiöse Zugehörigkeit, Familienstatus und unterschiedliche Wertevorstellungen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich nicht immer alle Nationen miteinander vertragen.

• Insbesondere religiöse Vorbehalte zwischen Christen und Muslime stellen sich als Konfliktpotential heraus. Die gemeinschaftliche Nutzung von Sanitäreinrichtungen und Küchen sind besonders konfliktreich. Bereits in der Vergangenheit wurden bei der Belegung der vorhandenen Unterkünfte diese Faktoren besonders berücksichtigt.

• Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen schlägt die Verwaltung als Mindeststandard vor, Familien und alleinreisende Frauen vorrangig in Wohnungen bzw. in Immobilien mit wohnungsähnlichem Charakter unterzubringen.

• Alleinreisende Männer sollen in Gemeinschaftsunterkünften sowie wohnraumähnlichen Objekten untergebracht werden. Eine genauere Festlegung von Größen und Quadratmeterzahlen lässt sich aufgrund der unterschiedlich angeboten Größen und Zuschnitte der angemieteten Wohnung bzw. gekauften Immobilien nicht machen.

• Wohnungsähnlicher Standard stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Unterbringung von "kleinen" Gruppen oder Familien mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Küche. Diese Variante fördert die Eigenverantwortung und ermöglicht diesen, ein deutlich selbstbestimmteres Leben. Es bestehen Rückzugsmöglichkeiten, die Intimsphäre bleibt weitestgehend gewahrt, Konfliktpotenziale werden minimiert. Der Betreuungsaufwand bleibt in einem überschaubaren Rahmen; das heißt, die derzeit üblichen Besuche der Betreuer, die täglich mindestens einmal stattfinden, dürften ausreichen.

• Bei wohnheimähnlicher Unterbringung werden größere Gruppen zusammen untergebracht, die sich dann auch Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsküche teilen müssen. Insbesondere die Verantwortlichkeit für Hygiene und Sauberkeit sind nur schwer vermittelbar. Wohnheimähnliche Unterbringung fördert Konfliktpotenziale; durch das Fehlen entsprechender Rückzugsmöglichkeiten erhöht sich die Gefahr für Streitigkeiten untereinander. Das diese immer gewaltfrei ablaufen, bleibt zweifelhaft.

• Je nach Größe der Unterkunft ist auf jeden Fall von einer umfangreicheren Betreuung auszugehen. Unterstellt man nur eine zehnstündige Betreuung, ist von einem finanziellen Aufwand von wöchentlich ca. 2500 Euro auszugehen, um die sozialen (Betreuung, Sicherheit) und ggf. objektbezogenen Kosten (Reinigung der Gemeinschaftsflächen) abzudecken.

• Seitens der Verwaltung wurden bisher für den Fachbereich 7 vier befristete Beschäftigte für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylsuchenden eingestellt. Ferner wurde eine zusätzliche Stelle im Bereich der Sachbearbeitung Asyl eingerichtet.

(RP)
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