Emmerich Federvieh muss in den Ställen bleiben

Emmerich · Geflügelpest: Emmerich, Rees und Isselburg sind vom Erlass des Landes betroffen.

Vogelgrippe - Wie verhalte ich mich richtig?
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Foto: AP

Nach Erlass des NRW-Umweltministeriums hat jetzt der Kreis Kleve die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Neben anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist auch das nördliche Gebiet des Kreises Kleve betroffen. Ab Mittwoch muss das Geflügel in Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees in den Stall.

Im Kreis Borken ist die Stadt Isselburg bereits ab heute von der Verordnung betroffen. Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Die Aufstallung der Tiere hat entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Schutzvorrichtung zu erfolgen.

Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet, muss die Veterinärabteilung des Kreises umgehend benachrichtigt werden. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen auch keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es ist sicherzustellen, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird.

Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

(RP)
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