Emmerich Drei Jahre Haft für sexuelle Nötigung

Emmerich · Der 24-jähriger Syrer, der eine gleichaltrige Frau Anfang Januar in ein Feld gezerrt hatte, muss hinter Gitter.

Der Syrer, der sich wegen versuchter Vergewaltigung sowie Körperverletzung vor dem Klever Landgericht verantworten musste, wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die erste große Strafkammer hatte keinen Zweifel daran, dass der 24-Jährige sein Opfer in den frühen Morgenstunden des 8. Januar verfolgt und schließlich mit sexuellen Absichten überwältigt hatte.

Dass der Übergriff sich so abgespielt hat, wie von der Geschädigten am Montag geschildert, bestätigte die Kammer: "Der Aussage der Zeugin folgen wir in allen Einzelheiten. Sie hat hier sehr beeindruckend die Wahrheit gesagt und geschildert, dass sie bis heute an den Folgen der Tat leidet", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby nach der Urteilsverkündung. Den Anklagevorwurf der versuchten Vergewaltigung sah die Kammer jedoch nicht als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen versuchter sexueller Nötigung.

Dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund von Alkoholkonsum schuldunfähig gewesen sei, nahm die Kammer nicht an und berief sich dabei auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Jack Kreutz: "Es gibt keine Hinweise auf einen schwersten, forensisch bedeutsamen Rauschzustand", so die Einschätzung des Gutachters. Einsichts- und Steuerfähigkeit seien trotz Alkoholisierung vorhanden gewesen, darauf deute die Handlungsweise des Angeklagten während der Tat hin.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung beantragt. Die Verteidigung forderte ein milderes Urteil. Neben dem Strafmaß musste die Strafkammer auch über einen sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenklage entscheiden, bei der diese 5000 Euro Schmerzensgeld für die Geschädigte gefordert hatte. Das Gericht verpflichtete den Angeklagten schließlich zur Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen Verletzungen der Geschädigten und die andauernde psychische Belastung.

Vor der Urteilsverkündung hatte der 24-jährige Flüchtling aus Syrien das letzte Wort: "Ich bitte um Verzeihung. Es wird nie wieder passieren", sagte der Angeklagte, der sich im Prozess nicht zur Tat geäußert hatte. Im Polizeiverhör hatte er zuvor angegeben, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können.

Seit seiner Festnahme im Januar befindet sich der Mann in der Klever JVA in U-Haft. Der Haftbefehl bleibt erhalten, bis das Urteil am Donnerstag rechtskräftig wird. Bis dahin kann der 24-Jährige noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

(RP)
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