Emmerich Bordell-Betreiber angeklagt

Emmerich · Die Klever Staatsanwaltschaft wirft dem Betriebsinhaber eines "Erotik Clubs" vor, 620.000 Euro Steuern hinterzogen und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt zu haben. Der Prozess vor dem Landgericht Kleve beginnt am 8. April.

 Das "Haus Manier" liegt unmittelbar an der Bundesstraße 57 zwischen Kalkar und Appeldorn/Kehrum.

Das "Haus Manier" liegt unmittelbar an der Bundesstraße 57 zwischen Kalkar und Appeldorn/Kehrum.

Foto: Gottfried Evers

"Treten Sie ein ins Haus Manier und geniessen Sie eine angenehme und völlig ungezwungene Atmosphäre. An der Bar werden Sie auf Wunsch von unseren Damen umworben . . ." - Die Einladung ist orthografisch nicht ganz korrekt, aber dennoch verlockend. Die Kundschaft bleibt nicht aus. Das "Haus Manier" ist ein Bordell, das sich selbst "Erotik Club" nennt. Ein Etablissement, von denen es etliche an gut befahrenen und schlecht beleuchteten Landstraßen gibt. Um 11 Uhr wird geöffnet, Rot ist die bestimmende Farbe im Inneren des Hauses.

Betriebsinhaber des Bordells ist ein 69-jähriger Deutscher. Der Geschäftsmann aus dem Rotlichtmilieu steht ab Freitag, 8. April, vor dem Landgericht in Kleve. Drei weitere Verhandlungstermine seien geplant, so Gerichtssprecher Christian Spelz. Vor der Wirtschaftsstrafkammer wird der Fall verhandelt. Vorsitzender Richter ist Christian Henkel.

Der Mann ist wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 620.000 Euro angeklagt. Die Damen des Hauses hätten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft angemeldet werden müssen. Die Anklage wirft dem Freudenhaus-Betreiber vor, er habe im Zeitraum von Februar 2003 bis Januar 2015 Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Dazu kommt die Hinterziehung von Lohnsteuern und Umsatzsteuern.

Das Gericht muss klären, ob die Prostituierten als selbstständige Unternehmerinnen arbeiten. Falls dies nicht der Fall ist, hätte der Bordellbetreiber die Abgaben zahlen müssen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft verrichten die Frauen jedoch auf Weisung des 69-Jährigen ihr Tag- sowie Nachtwerk und wären dadurch Arbeitnehmerinnen. Die Ankläger gehen davon aus, dass der Lohn für den Liebesdienst durch zwei geteilt wurde. Eine Hälfte ging an die Animierdame, die andere an den Inhaber des Bordells.

Das Geschäftsmodell ist kein besonders einfallsreiches und in der Branche nicht unüblich. Bislang wurde der kriminellen Praxis jedoch eher wenig Beachtung geschenkt. Anders die Klever Staatsanwaltschaft. Die arbeitet mit Hochdruck daran, Chefs der Prostitutionsbetriebe wegen Steuerhinterziehung anzuklagen. Die Beamten von der Ringstraße sind mit dem ungewöhnlichen Ansatz, über Steuerhinterziehung den Clubbetreiber ihr Gewerbe empfindlich zu stören, äußerst erfolgreich. Ein Prozess, der national Beachtung fand, stammt aus dem Jahr 2013. Damals hatte die Klever Behörde den Emmericher Sauna-Club "Fun Garden" von 250 Einsatzkräften durchsuchen lassen. Die Ermittlungen lohnten sich. Am Ende des Verfahrens standen Verurteilungen zu knapp sechs sowie zweieinhalb Jahren Haft für die Anbieter der käuflichen Liebe. Es deutet einiges darauf hin, dass die Ankläger ein Bordell nach dem anderen auf links ziehen. Die Unruhe in der Branche ist berechtigt und dies besonders im Grenzbereich. Denn hier mangelt es nicht an Sauna-Clubs und Erotik-Bars. In Deutschland ist es nicht besonders schwierig, an käufliche Liebe zu kommen.

Die Anklageschrift gegen den 69-jährigen Mann aus dem "Haus Manier" ist umfangreich. Sie umfasst 36 Seiten. Er soll in mehr als 100 Fällen Beiträge vorenthalten haben. Bis zu fünf Jahren Haft sieht das Gesetz für eine Tat vor. Bei einer Verurteilung würde eine Gesamtstrafe gebildet, die beträchtlich ausfallen könnte. Auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Grundsätzen für Steuerhinterziehung die "Preise" bei Verurteilungen nach oben korrigiert hat. Ab 50.000 Euro hinterzogener Steuern soll grundsätzlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten gelten. Danach dürfte ab einer halben Million Euro eine bewährungsfähige Strafe nicht mehr möglich sein und den Täter mehr als zwei Jahren Haft erwarten.

In den Etablissements der Rotlichtszene wird der Verkehr auch nach Gerichtsprozessen zügig wieder aufgenommen. Nachdem die Inhaberin eines Clubs in Elten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, führte der Sohn den Betrieb weiter. Im ehemaligen "Fun Garden" an der Tackenweide in Emmerichwird auch wieder Sex gegen Geld angeboten, und selbst im "Haus Manier" muss sich die Kundschaft keine Sorgen über unerfüllte Wünsche machen. Ab 11 Uhr ist geöffnet.

(jan)
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