Emmerich BGE: Stadt nimmt zu viel fürs Freikaufen

Emmerich · Bürgermeinschaft will den Stellplatznachweis halbieren. Es geht um tausende Euro. Bringt das neue Geschäfte?

 Wer in der Innenstadt von Emmerich ein Geschäft eröffnet, aber keinen Parkplatz vor dem Laden hat, muss 5100 Euro bezahlen. Müsste er mehrere anbieten, kann es aber nicht, erhöht sich die Summe je fehlendem Platz.

Wer in der Innenstadt von Emmerich ein Geschäft eröffnet, aber keinen Parkplatz vor dem Laden hat, muss 5100 Euro bezahlen. Müsste er mehrere anbieten, kann es aber nicht, erhöht sich die Summe je fehlendem Platz.

Foto: markus van Offern

Wer in Emmerich ein Geschäft gründen will, muss oft erst einmal mindestens 5100 Euro an die Stadt bezahlen, ehe überhaupt der erste Kunde einen Fuß in seinen Laden setzt. Grund ist der umstrittene Stellplatznachweis. Hintergrund: Wer Gebäude errichtet, bei denen Autoverkehr zu erwarten ist, muss in NRW Stellplätze oder Garagen einrichten. Sollte das nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich sein, können die Bauherren sich von ihrer Verpflichtung freikaufen.

In Emmerich stößt die Höhe der Stellplatzabgabe derzeit wieder auf Kritik. Die Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE) möchte, dass sie reduziert wird. Diskutiert wird darüber in der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag.

Im Bereich der Emmericher Innenstadt müssen Investoren und angehende Händler 5100 Euro bezahlen, wenn sie keinen Parkplatz für ihr neues Haus oder Geschäft schaffen können. Das summiert sich, wenn es sich dabei um eine größere Einheit handelt. Ein Beispiel dafür war vor vier Jahren das alte Zollamt an der Promenade. Dort wollten die Investoren Eigentumswohnungen bauen, dazu ein Hotel und ein Restaurant. Es ging um gut 40 Stellflächen, die von der Stadt gefordert wurden. Das summierte sich auf über 200.000 Euro für den Investor.

Die BGE möchte, dass sich künftig solle Summe verringern. Und zwar um die Hälfte. Statt 5100 Euro sollen die Betroffenen in Zukunft mit 2500 Euro freikaufen können. In Elten soll die Summe im Gemeindekern von 4400 auf 2200 Euro abgesenkt werden.

"Durch die Senkung dieser Stellplatzkosten werden so unter Umständen mehr Neuunternehmer für Handel und Gewerbe in Emmerich gefunden, did den bedrückenden Leerstand zumindest teilweise schließen könnten", hofft die BGE.

Solche Überlegungen haben auch schon andere angestellt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) beispielsweise hat sich vor zwei Jahren die Stellplatzabgabe im Kreis Kleve angeschaut und die Satzungen der Kommunen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war erstaunlich: Die Ablöse für einen Stellplatz in der Innenstadt in Kalkar war mit 2140 Euro je Parkplatz am günstigsten. Spitzenreiter war die Kreisstadt Kleve mit 13.000 Euro.

Auch wenn diese Zahlen zwei Jahre alt sind, zeigen sie doch den erheblichen politischen Spielraum, den die Städte haben. Und der Bund der Steuerzahler folgerte daraus: "Wenn es auch nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist, vollständig auf die Stellplatzablöse zu verzichten, so können die Kommunen sie doch deutlich reduzieren. Denn die Höhe der Ablösesumme legen die Kommunen in einer Satzung fest. Sie darf maximal 80 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkplätzen betragen, Grunderwerbskosten inklusive." Ob sich die BGE mit ihrem Antrag am Dienstag durchsetzen wird, dürfte also spannend werden. Eine Ablehnung durch andere Ratsfraktionen müsste jedenfalls gut begründet sein.

Die Meinung des Steuerzahlerbundes jedenfalls ist eindeutig: "Stellplatzablösebeiträge von mehreren 1000 Euro sind investitions- und arbeitsplatzfeindlich, weil sie den innerstädtischen Einzelhandelsstandort enorm verteuern. Das betrifft besonders Existenzgründer. "Die Kommunen im Kreis Kleve sollten die Stellplatzablösesummen deutlich reduzieren und ihre Satzungen entsprechend überarbeiten."

(ha)
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