Emmerich Baupauschale: Hospital verliert in erster Instanz

Emmerich · Das Willibrord-Spital hat in erster Instanz gegen das Land verloren, gibt aber nicht auf. Wie Geschäftsführer Heinrich Schnieders gestern mitteilte, will er nun mit seiner Klage gegen die Baupaschale (RP berichtete) vors Oberverwaltungsgericht Münster ziehen. Hintergrund ist die 2008 in NRW eingeführte Baupauschale für die Krankenhäuser.

Laut Schnieders sei diese ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen und unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen ermittelt worden. Mit diesem Argument zogen Marien-Hospital Wesel und St. Willibrord-Spital Emmerich vors Verwaltungsgericht Düsseldorf, das aber keine Verletzung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes erkannte. Es wies die Klage ab. Der Streitwert liegt bei 2,5 Millionen Euro. Diese Summe, so Schnieders, sei beiden Krankenhäusern unter dem Dach der Holding pro homine vorenthalten worden.

Wie der Klinik-Chef weiter ausführte, geht es im Kern um die Ermittlung der Förderkennziffer. Je niedriger sie sei, desto eher werde ein Haus vom Land unterstützt. Nach Auffassung der beiden Krankenhäuser wurde die Kennziffer pauschal und nicht sachgerecht ermittelt. Das selbst gesteckte Ziel der Landesregierung indes sei es gewesen, dass zuerst solche Krankenhäuser die neue Baupauschale erhalten, die gemessen an ihren Leistungsdaten schon vergleichsweise lange keine oder nur eine geringe Einzelförderung erhalten hätten.

Heinrich Schnieders: "Dieses Ziel wurde verfehlt, weil Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht mit eingeflossen sind. Unberücksichtigt blieb auch, dass die Abschreibungszeiträume in den einzelnen Krankenhäusern sehr unterschiedlich sind und zwischen 25 und 50 Jahre liegen. Um dies an einem Beispiel deutlich zu machen: Das Marien-Hospital erhielt insgesamt 31,4 Millionen Euro; würde bei Preissteigerungen und Abschreibungen mit einem Maß gemessen, würde der Vergleichsbetrag nur noch 8,2 Millionen Euro betragen."

Außerdem, so Schnieders, habe das Land nicht berücksichtigt, dass allein das Marien-Hospital in den vergangenen Jahren deutlich mehr als 25 Millionen Euro an Eigenmitteln eingesetzt habe. Er kritisierte die Pauschale generell als zu niedrig: "In den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gibt es einen Investitionsstau von fünf Milliarden Euro."

Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass in der Übergangsphase der Umstellung von Einzelförderung auf Pauschale nicht alle Häuser gleich behandelt werden könnten. Für Schnieders "ein elementarer Verstoß gegen die Rechtsordnung". Deshalb gehe es in die nächste Instanz.

(RP)
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