Steuertipp Auch Rentner müssen Steuererklärung einreichen

Emmerich · Nur ein paar Prozent machen den Unterschied: Da die Altersrenten zum 1. Juli um 4,25 beziehungsweise im Osten um 5,95 Prozent steigen, werden etliche Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erstmals steuerpflichtig.

Eine gesetzliche Rente muss aktuell zwar nicht voll versteuert werden, doch sie unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.

2005 betrug der steuerpflichtige Anteil einer Rente 50 Prozent und wird seitdem jährlich um zwei Prozent angehoben. In diesem Jahr liegt er bei 72 Prozent.

Wer also 2016 in Rente geht, muss einen höheren Anteil versteuern als jemand, der schon 2015 oder früher in Rente gegangen ist und weniger als jemand, der 2017 oder später in Rente gehen wird.

Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Er wird auf Basis des ersten abgeschlossenen Kalenderjahrs als Rentnerin oder Rentner berechnet. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag wird in Euro und Cent festgeschrieben und gilt fortan unverändert - auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Die Folge: Mit Erhöhung der Rente steigt auch ihr zu versteuernder Anteil.

Sobald der steuerpflichtige Anteil der Rente allein oder gemeinsam mit anderen Einkünften (zum Beispiel aus Vermietung) den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. In diesem Jahr liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro für Alleinstehende und bei 17.304 Euro für Ehepaare.

Steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai einzureichen. Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke " Anlage R" (Renten und andere Leistungen) und "Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen. Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Sie stellt auf Anfrage eine Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus, die die notwendigen Angaben enthält.

Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, bekommt sie fortan jährlich automatisch zugeschickt. Weitere Auskünfte in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013. Die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" kann im Internet kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

(RP)
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