Verbrauchertipp Auch Online-Nachlass regeln

Emmerich · Internet-User verfügen über Nutzer-Accounts bei E-Mail-Providern, hinterlassen ihr Profil in Berufsportalen oder bei sozialen Netzwerken, haben oftmals auch ein Abo bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter abgeschlossen. Im Todesfall haben Angehörige mit der weiter existierenden Datenflut etwa bei Facebook oder durch ein noch gültiges Online-Abo dann häufig ein Problem: Persönliche Daten und Profile von Verstorbenen geistern weiter im Internet herum, solange sie keiner löscht. Die Verbraucherzentrale NRW gibt dazu folgende Tipps:

Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern aufgelistet sind. Zudem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu tilgen sind und was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook etwa können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich um den Account im Ernstfall kümmern kann.

Ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es für Erben schwierig, die bestehenden Online-Konten eines Verstorbenen zu kündigen oder dessen persönliche Daten zu löschen. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht "über den Tod hinaus" kann festgelegt werden, wer die gewünschten Regelungen umsetzen soll.

Erben sollten sich rasch einen Überblick über die Hinterlassenschaften eines Verstorbenen im Internet verschaffen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegangenen Post lässt sich auch oft ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen. Doch Vorsicht ist geboten: Bislang ist jedoch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicherte Daten von Verstorbenen bei Online-Anbietern überhaupt ran dürfen.

(RP)
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