Duisburg Wahlbenachrichtigungen kommen

Duisburg · Die Stabsstelle für Wahlen der Stadt verschickt zurzeit die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. Mai an die etwa 329.000 Wahlberechtigten.

 Die Briefwahlunterlagen werden bald wieder eingetütet.

Die Briefwahlunterlagen werden bald wieder eingetütet.

Foto: apr

Mit der Wahlbenachrichtigung kann jeder Wahlberechtigte am Wahlsonntag in seinem Wahllokal wählen gehen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verloren hat, kann gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweises dennoch wählen. In diesem Fall ist es allerdings ratsam, beim Wahlamt nachzufragen, ob man überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung kann ein sogenannter Wahlschein beantragt werden. Mit diesem kann eine klassische Briefwahl durchgeführt werden. Dazu muss die Rückseite der Benachrichtigung ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden. Unter https://briefwahl.duisburg.de können diese Unterlagen auch online angefordert werden. Auch die Anforderung per E-Mail ("briefwahl@stadt-duisburg.de" ) ist möglich. Hierfür ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums erforderlich. Vom Wahlamt bekommt man dann die nötigen Unterlagen. Den Wahlbrief mit dem angekreuzten Stimmzettel kann kostenfrei per Post an das Wahlamt geschickt werden.

Die Briefwahlstellen sind ab heute geöffnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit der Wahlbenachrichtigung eine der Briefwahlstellen in den Bezirksämtern bzw. im Rathaus Duisburg am Burgplatz 19, Innenstadt, aufzusuchen, unabhängig von dem Wohnbezirk. Die Briefwahlstellen halten Wahlunterlagen für alle Duisburger Stadtbezirke bereit.

Mehr Infos gibt es beim Wahlamt Duisburg, In den Haesen 84, 47198 Duisburg. Auch Call Duisburg beantwortet unter 0203 94000 Fragen zum Thema Wahl.

(RP)
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