RP-Thema Oberbürgermeisterwahl Verwaltungschef und Repräsentant

Duisburg · Am 24. September wird in Duisburg auch der künftige Oberbürgermeister gewählt. Vor 20 Jahren bekam dieses Amt einen anderen Zuschnitt. Seitdem gibt es kaum einen Bereich in der Stadt, für den der OB nicht zuständig ist.

 Der Rat in Duisburg (Archivbild)

Der Rat in Duisburg (Archivbild)

Foto: Christoph Reichwein

Die Frage, welche Aufgabe ein Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat, provoziert eine Gegenfrage, nämlich: Welche Aufgabe denn nicht? Unter fast allen städtischen Schreiben, sei es ein "Knöllchen" oder ein Glückwunschschreiben zur Goldhochzeit, findet sich am Schluss der Hinweis auf den letztlich Verantwortlichen: Gezeichnet "Der Oberbürgermeister". Während die Nachkriegsoberbürgermeister bis einschließlich Josef Krings eher repräsentative Aufgaben hatten, hat sich das Amt seit 1997 verändert.

Seit Bärbel Zieling ist der Oberbürgermeister (die Oberbürgermeisterin) Chef beziehungsweise Chefin der Verwaltung und zugleich Repräsentant (Repräsentantin) der Stadt. Gewissermaßen ist der heutige Oberbürgermeister Kanzler und Präsident der Stadt Duisburg. Als Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister Vorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter. Die Verwaltungsgeschäfte leitet er gemeinsam mit den Dezernenten, mit denen er sich regelmäßig in der Verwaltungsvorstandskonferenz berät. Zu den Hauptaufgaben, die der Oberbürgermeister mit seinen Beigeordneten übernimmt, gehören die kommunalen Finanzen, Sicherheit und Recht, Familie, Bildung und Kultur, Arbeit, Soziales und Sport, Stadtentwicklung sowie Umwelt, Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz. Man kann sich zurecht fragen, was noch übrig bleibt. Da kann einem das schöne Zitat des Satirikers Karl Kraus in den Sinn kommen, der gesagt hat: "Ich verlange von einer Stadt, in der ich leben soll: Asphalt, Straßenspülung, Haustorschlüssel, Luftheizung, Warmwasserleitung. Gemütlich bin ich selbst."

Als Vorsitzender des Rates ist es Aufgabe des Oberbürgermeisters, den Rat einzuberufen und die Sitzungen zu leiten. Das war übrigens auch die Aufgabe der ehrenamtlichen Oberbürgermeister der Nachkriegszeit. Der Oberbürgermeister leitet nicht nur die Sitzungen, er übt bei Beschlussvorlagen auch das Stimmrecht aus. Über Beschlussvorlagen muss der Stadtrat abstimmen, um sie zu genehmigen; im Gegensatz zu Mitteilungsvorlagen, bei denen die Ratsmitglieder lediglich informiert werden. Manchmal ist es eine Gratwanderung, ob ein städtisches Vorhaben nur zur Kenntnis gebracht wird oder ob es beschlossen werden muss.

 Oberbürgermeister Sören Link

Oberbürgermeister Sören Link

Foto: Christoph Reichwein

In Fällen äußerster Dringlichkeit, die einen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung nicht zulassen, kann der Oberbürgermeister gemeinsam mit einem Mitglied des Stadtrates einen sogenannten Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen. Das geschieht insbesondere dann, wenn kurzfristig Gelder bewilligt werden müssen, damit eine städtische Einrichtung "nicht vor die Wand fährt".

Der Oberbürgermeister hat auch ein Vetorecht. Ist er der Überzeugung, dass ein Beschluss des Rates oder eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung rechtswidrig ist oder das Wohl der Stadt gefährdet, kann er diesen Beschluss vorläufig außer Kraft setzen. Der Beschluss kann so lange nicht ausgeführt werden, bis der Rat die Angelegenheit endgültig entschieden hat. In solchen Fällen werden meist Rechtsgutachten erstellt.

Es gibt keine andere Persönlichkeit in der Stadt, die so oft in der Öffentlichkeit (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Veranstaltungen) auftritt wie der Oberbürgermeister. Das muss auch so sein: Als Stadtoberhaupt vertritt der Oberbürgermeister die Stadt nach außen. Er ist "geborenes Mitglied" in vielen regionalen und überregionalen Gremien, in denen er die städtischen Interessen vertritt.

Vom Oberbürgermeister erwartet man die Anwesenheit und entsprechende Grußworte bei Ehrungen, Feierstunden, kulturellen Großereignissen, Firmengründungen, Jubiläen... Oft lädt der Oberbürgermeister zu Empfängen ins Rathaus, um verdiente Bürger auszuzeichnen oder um Gäste aus anderen Städten und Ländern in Duisburg willkommen zu heißen.

Während der Stadtdirektor bei allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten den Oberbürgermeister vertritt, vertreten ihn die ehrenamtlichen Bürgermeister bei den repräsentativen Aufgaben. In der Praxis hat sich hier eine Arbeitsteilung bewährt.

Hinweis: In einer vorherigen Version hatten wir ein Bild des Oberbürgermeisters Sören Link versehentlich mit einer falschen Bilderunterschrift versehen. Wir haben den Fehler korrigiert.

(pk)
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