Duisburg Vermieterin fühlt sich im Stich gelassen

Duisburg · Die Besitzerin eines Mehrfamilienhauses wirft der Duisburger Behörde Untätigkeit vor: Das Jobcenter überweist an Bedürftigen Geld für die Miete, die der Vermieter der Wohnung aber nie bekommt.

Margarete Nieleck wirft dem Duisburger Jobcenter schwere Versäumnisse vor. Die Untätigkeit der Behörde treibe Hausbesitzer in den Ruin, sagt sie, und schildert ihren Fall: Frau Nieleck besitzt ein Vierfamilienhaus in Mittelmeiderich. Dort wohnen zur Zeit unter anderen zwei Mietparteien, die vom Jobcenter Geld für die Mieten erhalten; rund 350 Euro im Monat, da die Wohnungen preiswert seien. Als die Mieter vor einigen Jahren ins Haus zogen, sei alles in Ordnung gewesen. Nachdem die Anträge gestellt und vom Jobcenter (seinerzeit ARGE) genehmigt worden waren, wurde die Miete direkt von der Behörde an sie, die Vermieterin, überwiesen. Vor etwa zwei Jahren wurde das Verfahren geändert. Seitdem überweist das Jobcenter das Geld für die Miete an den Mieter. Die Änderung soll die Persönlichkeitsrechte des vom Jobcenter unterstützten Mieters unterstreichen.

Eine solche Sichtweise ist in den Augen von Margarete Nieleck wirklichkeitsfremd. In ihrem Fall hat ein Mieter seine Miete monatelang nicht mehr bezahlt. Als der Mieter die Mietforderungen schlichtweg ignorierte, habe sie sich ans Jobcenter gewandt und den Sachverhalt geschildert. Die Reaktion der Behörde sei kurios gewesen. Nach einem Telefongespräch mit einer verständnisvollen Sachbearbeiterin habe, so schildert es Frau Nieleck, das JobCenter eine einzige Monatsmiete plus längst überfälliger Nebenkostennachzahlungen überwiesen. Dann jedoch sei nichts mehr passiert. Inzwischen hätten sich die Schulden auf zehn Monatsmieten summiert. Daraufhin habe sie, so Margarete Nieleck, gegenüber dem säumigen Mieter, der sich jedem Gespräch verweigere, eine Räumungsklage eingereicht, die aber noch nicht entschieden sei. Empört zeigt sich die Vermieterin darüber, dass das Jobcenter ihr jetzt ein Schreiben schickte, in dem sie aufgefordert wird, ihre Räumungsklage zurückzuziehen. Ein Angebot, wie der Konflikt über die ausstehenden Mieten gelöst werden kann, habe das Schreiben aber nicht enthalten.

Um eine Stellungnahme gebeten, teilte das Jobcenter gegenüber der RP mit: Es bestehe kein Rechtsverhältnis zwischen dem Jobcenter und der Vermieterin. Den Streit um die Miete müssten also Vermieterin und Mieter ausfechten.

In den Augen von Margarete Nieleck macht sich das Jobcenter die Sache zu einfach. Sie erwarte, dass sich ein Mitarbeiter des Jobcenters darum kümmert, wenn das Geld für die Miete nicht so weitergegeben wird, wie es gedacht ist.

Der Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des vom Jobcenter unterstützten Mieters halte sie für nicht stichhaltig, schließlich missbrauche ihr Mieter Gelder der öffentlichen Hand.

(pk)
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