Duisburg Vergewaltigung nach 43 Ehejahren blieb unbewiesen

Duisburg · Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung fand sich gestern ein 67-jähriger Homberger vor dem Amtsgericht wieder. Die Anklage warf ihm vor, seine seit 43 Jahren angetraute Frau mehrfach geschlagen und sexuell brutal genötigt zu haben. Laut Anklage hatte das Paar den Erwerb eines neuen Fernsehers mit dem Genuss von Alkohol gefeiert. Zur Krönung des Tages soll der ehemalige Stahlwerker als Gegenleistung für die Verbesserung des elektronischen Unterhaltungsprogramms Sex verlangt haben, den die Ehefrau ihm verweigerte.

Aus Wut soll er ihr zehn Mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie vergewaltigt haben. Vor dem Schöffengericht gab der Angeklagte allerdings nur die Schläge zu. Zum Rest der Vorwürfe schwieg er, ebenso auch seine Frau und die Tochter des Paares. Die Staatsanwältin konnte deshalb nur eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung fordern. Weil der 67-Jährige bislang straffrei war, die Körperverletzung gestanden hatte und das Ehepaar inzwischen getrennt lebt, hielt das Gericht eine Geldstrafe für ausreichend.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Schläge zwar Schmerzen, aber keine Verletzungen verursacht hatten: Die Polizistin, die die Anzeige der Ehefrau aufgenommen hatte, und der Arzt, der sie im Krankenhaus untersucht hatte, konnten sich nicht an sichtbare Spuren der Schläge erinnern. Der Angeklagte muss nun 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen.

(BM)
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