Duisburg Vergabe wie beim Terrorprozess

Duisburg · Großer Medienandrang beim Loveparade-Schadensersatzprozess erwartet.

 Da auch in den großen Sälen des Duisburger Landgerichts der Platz begrenzt ist, müssen sich Medienvertreter akribisch akkreditieren.

Da auch in den großen Sälen des Duisburger Landgerichts der Platz begrenzt ist, müssen sich Medienvertreter akribisch akkreditieren.

Foto: Jörg Schimmel

Das Duisburger Landgericht rechnet zum ersten Zivilprozess-Verfahren um Schmerzensgeld und Schadensersatz von Loveparade-Opfern am 1. September mit großem Medien-Andrang. Ein 53-jähriger, mittlerweile pensionierter Duisburger Feuerwehrmann fordert wegen traumatischer Folgen 65 000 Euro vom Veranstalter Lopavent und seinem Chef Schaller und vom Land.

Bei der Vergabe der Zuschauerplätze orientiert sich das Landgericht laut Gerichtssprecher Bernhard Kuchler an den IS-Terror-Prozessen des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes. Danach sind unter anderem vier Plätze für inländische Nachrichten-Agenturen vorgesehen, zwei für deutsche öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender sowie zwei für private Fernsehsender. Für ausländische Medienorgane sind fünf Plätze reserviert, ebenso viele für Duisburger Medien. Wer sich zuerst anmeldet, bekommt einen Platz. Verhandelt wird im Raum 256 des Landgerichts. Den Vorsitz hat Richter Stefan Ulrich. Der erste Verhandlungstag wird nicht länger als eine Stunde dauern.

(RPN)
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