Duisburg Unternehmer begrüßen Urteil zur Tarifeinheit

Duisburg · Piloten, Lokführer, Bodenpersonal - wer erinnert sich nicht, dass sie durch Streiks die Mobilität in Deutschland mehrfach, lange und empfindlich lahmgelegt haben. Auslöser sind aus Sicht des Unternehmerverbandes kleine Berufs- und Spartengewerkschaften, die die Tariflandschaft bedrohen, weil sie nicht mehr die Interessen der Betriebe und Gesamtbelegschaften im Auge haben, sondern nur die einzelner Gruppen. "Das hat nichts mit Tarifautonomie oder -partnerschaft zu tun, das ist 'Tariffledderung'", bringt es Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes auf den Punkt. Deshalb begrüßt die Arbeitgeberorganisation, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Tarifeinheit im Kern bestätigt hat. "Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch weiterhin das Prinzip 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag' gilt."

Aus Sicht des in Duisburg ansässigen Arbeitgeberverbandes ist die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit notwendig und vernünftig. "Die Tarifeinheit bleibt eine Grundlage für das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft, so wie es jahrzehntelang galt, bevor das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil von 2010 von der bewährten Praxis abgewichen ist. Heute ist ein guter Tag für die Soziale Marktwirtschaft", urteilt Schmitz.

Auch entspreche die Präzisierung des Gesetzes, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu berücksichtigen hat, dem Geist der Tarifeinheit.

Die Arbeitgeberorganisation steht ihren 700 Mitgliedsunternehmen bundesweit auch in Fragen des Tarifs beziehungsweise der Arbeitsbeziehungen zur Seite. "Künftig wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe bleiben damit ausgeschlossen. Wir als Arbeitgeberverband stehen für die gelebte Tarifautonomie, deshalb begrüßen wir das klare Bekenntnis zur Tarifeinheit", so Schmitz abschließend.

(RP)
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