Duisburg Uni: Anti-Hetz-Gesetz ist besser als sein Ruf

Duisburg · Noch nicht lange in Kraft und schon ein Aufreger: Seit dem 1. Januar soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor Hetze im Netz schützen. Nach einigen umstrittenen Löschungen in Twitter und Facebook wurde das Gesetz scharf attackiert. Die Kritikpunkte hat sich jetzt das Expertengremium "Forum Privatheit" vorgenommen, zu dem Prof. Dr. Nicole Krämer von der Universität Duisburg-Essen (UDE) gehört. Ergebnis: Das Gesetz ist erheblich besser als sein Ruf, die Kritik weitgehend unzutreffend.

In ihrem "Policy Paper" betonen die Wissenschaftler, dass das NetzDG weder zu einem Overblocking, also vorschnellem Löschen von Inhalten, verleitet noch ein Angriff auf die Meinungsfreiheit ist. Es verlagert auch nicht staatliche Aufgaben auf private Anbieter oder führt zur Zensur, wie Kritiker behaupten. Auch die 24-Stunden-Frist, innerhalb der offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren sind, sei nicht zu streng, sagt das Gremium. "Aus psychologischer Sicht ist diese Frist sogar noch viel zu lang, um die Fehlinformationen aus der Welt zu schaffen. Es ist empirisch nachgewiesen, dass auch Informationen, die sich später als falsch oder fehlerhaft erweisen, nicht vergessen oder im Gedächtnis mit der korrekten Information überschrieben werden", so Nicole Krämer, Professorin für Sozialpsychologie. Auch wenn Nachbesserungen des Gesetzes notwendig s seien, etwa um Autoren zu schützen, deren Beiträge zu Unrecht blockiert werden, sieht das Gremium das NetzDG als einen wichtigen Schritt an: "Es ist es auf dem richtigen Weg, um gegenüber großen sozialen Netzwerken durchzusetzen, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen."

(RP)
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