Erben und Vererben Eine Serie von Rheinischer Post und Sparkasse Duisburg Stiftung mit dem Namen des Stifters

Duisburg · Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.

Die Sparkasse Duisburg bietet als einziges Geldinstitut in der Stadt eine breite Palette an Möglichkeiten, Vermögen in eigenen Stiftungen anzulegen oder in vorhandene zuzustiften. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, soll so jedem Stifter das passende Angebot unterbreitet werden. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten.

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks im Namen des Geldgebers. Vermacht er beispielsweise einer Forschungseinrichtung per Testament sein Vermögen als Spende, so wird diese zeitnah verbraucht. Der Spender und seine Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit. Anders ist das mit einer Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung. Das Vermögen wird dort angelegt und die begünstigte Einrichtung erhält Jahr für Jahr die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann den Namen des Vermögenden ebenso tragen wie zusätzlich den Namen des Lebenspartners oder auch den bereits verstorbener Angehöriger.

Welche Zwecke kann ich mit einer Stiftung unter meinem Namen verfolgen?

Der Stifter bestimmt die zu fördernde Einrichtung ganz individuell. Dabei kann er aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen und regional, national oder international tätige Einrichtungen fördern.

Muss ich mich mit dem Stiftungszweck auf ewig festlegen?

Nein. Im Gegensatz zu einer Einzelstiftung bietet die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, gemeinnütziges Wirken den persönlichen Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität kann sich zum Beispiel in den unterschiedlichen Lebensphasen widerspiegeln: Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Oder: Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/ Enkel fördern Sie die Bildungseinrichtungen. Oder: Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung Senioreneinrichtungen.

Ist die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung unter meinem Namen für mich sehr aufwendig?

Im Prinzip ja. Aber nicht für Stifter in der Stiftergemeinschaft. Sie werden rundum betreut. Für die Errichtung einer Stiftung unter eigenem Namen reicht schon die Unterschrift, nachdem die zu fördernde Einrichtung und die Höhe des Stiftungsvermögens festgelegt worden sind.

Alles andere wird vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und dem Kundenbetreuer erledigt. Die Stifter erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wer es wünscht, kann sich auch aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen.

Wie wird der dauerhafte Bestand der Stiftung unter meinem Namen gewährleistet?

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss. Für die Verwaltung der Stiftung stehen professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass der Wille des Stifters dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrolle durch die Sparkasse Duisburg.

Ab welchem Betrag kann eine Stiftung unter meinem Namen errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse ist bestrebt, das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit zu ermöglichen. Eine Stiftung unter eigenem Namen kann bereits mit einem Betrag in Höhe von 15.000 Euro errichtet und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmt werden. Eine Aufstockung ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort