Duisburg Stadt droht wieder in Schulden zu rutschen

Duisburg · Duisburgs Stadtkämmerin Dörte Diemert hat gestern die Reißleine gezogen. Es droht erneut ein Defizit in der Stadtkasse, nachdem im vergangenen Jahr erstmals seit langer Zeit die schwarze Null erreicht worden war.

Die Stadt gehört bekanntlich zu den Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, viel Geld bekommen, dafür aber auch strenge Regeln einhalten müssen. Als Gegenleistung für den Erhalt der jährlichen Konsolidierungshilfe von rund 53 Millionen Euro wurde die Stadt Duisburg verpflichtet, ihren Haushalt spätestens ab dem Jahr 2016 auszugleichen, was in 2015 gelang.

Mittlerweile liegt eine erste Prognose der Verwaltung zum Stichtag 31.Mai 2016 vor: Bei fortlaufender Aufwandsentwicklung droht dem Duisburger Haushalt zum Jahresende ein Defizit von fast 20 Millionen Euro. Der von der Bezirksregierung genehmigte Haushaltsplan für 2016 sieht demgegenüber einen Überschuss von rund 6,28 Millionen Euro vor.

Die Planabweichung von rund 26,05 Millionen Euro sei vor allem auf Mehraufwand im Sozial- und Jugendetat zurückzuführen, teilte die Stadt gestern mit: So drohe dem Haushalt des Sozialamtes eine Planabweichung von rund 24 Millionen Euro, vorwiegend begründet in einem Anstieg der Kosten für Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Kosten für Leistungen für Flüchtlinge. Auf rund 12,7 Millionen Euro belaufe sich die Verschlechterung beim Jugendamt. Ursache hier: insbesondere steigende Fallzahlen bei den "Erzieherischen Hilfen".

Auch positive Entwicklungen in anderen Bereichen - zum Beispiel die niedrigeren Zinsaufwendungen - könnten diesen Mehraufwand nicht auffangen. Um den Haushaltsausgleich weiterhin sicherzustellen, hat die Stadt Duisburg ein Frühwarnsystem etabliert, in dessen Rahmen die Entwicklung aller Haushaltsposten überwacht wird.

Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen hat Stadtkämmerin Diemert mit sofortiger Wirkung strenge Bewirtschaftungsregeln für den städtischen Haushalt erlassen. Von der Verwaltung dürfen nur noch solche Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend erforderlich sind. "Das Stärkungspaktgesetz lässt uns keine Wahl: Angesichts des drohenden Defizits müssen wir unverzüglich und energisch gegensteuern. Wenn wir die Konsolidierungshilfe vom Land bekommen wollen, muss der Haushaltsausgleich 2016 sichergestellt werden."

Für die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts werde es entscheidend darauf ankommen, wie sich die Flüchtlingszahlen und die Unterbringungskosten entwickeln und ob Bund und Land eine zielgerichtete Entlastung der besonders betroffenen Städte von den Sozialausgaben sicherstellen. "Anderenfalls", so Diemert, "drohen die vielen ungelösten Probleme in der Flüchtlingskrise und die unzureichenden Finanzierungszusagen von Bund und Land im Sozialbereich alle unsere Planungen zunichte zu machen." Die "Dritte Bewirtschaftungsverfügung für 2016" trete mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelte so lange, bis die Einhaltung des Haushaltsausgleichs sichergestellt werden kann.

(RP)
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