Duisburg Pegida: Gericht erkennt keine Formalbeleidigung

Duisburg · Mit einem Freispruch endete in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen Dominik Roeseler. Der Ratsherr aus Mönchengladbach und ehemalige Vize-Vorsitzende von ProNRW hatte am 1. Februar 2016 als Gastredner bei einer Pegida-Demo am Duisburger Hauptbahnhof den damaligen Innenminister Ralf Jäger als "Dreck" bezeichnet. In der 20-minütigen Rede war es vor allem um die Polizei gegangen. Der einfache Polizist befolge nur seine Befehle, hatte Roeseler gesagt. "Der Dreck sitzt oben. Und hier in NRW hat der Dreck auch einen Namen: Und das ist der Innenminister Ralf Jäger.

" Per Strafbefehl war Roeseler wegen Beleidigung zur Zahlung von 1600 Euro verurteilt worden. Der hatte Widerspruch eingelegt und kassierte vor dem Amtsgericht im Dezember 2016 eine Strafe von 4000 Euro. In der Berufung gab es nun den Freispruch. Eine Formalbeleidigung vermochte das Landgericht nicht zu erkennen. Die Worte Roeselers seien eine harsche Kritik, aber keine Schmähung ohne jeglichen Sachzusammenhang. In der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit gaben die Richter dem Recht auf freie Meinungsäußerung den Vorrang.

(bm)
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