Prozess in Oberhausen Duisburger Schausteller nach Karussellunfall verurteilt

Oberhausen/Duisburg · Fünf Frauen wurden bei einem Karussellunfall im Juni 2015 in Oberhausen verletzt. Nun ist der Schausteller aus Duisburg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Oberhausen: Unfall auf Kirmes
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Schwerer Unfall auf Kirmes in Oberhausen

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In dem Fahrgeschäft "Love-Express" waren bei einer Kirmes in Oberhausen während der Fahrt Eisenstangen herabgefallen. Zwei Frauen erlitten schwerste Gesichtsverletzungen. Untersuchungen ergaben, dass sich ein Riegel gelöst hatte, der die Metallstangen sichern sollte.

Das Amtsgericht Oberhausen sah es als erwiesen an, dass der 42 Jahre alte Schausteller aus Duisburg beim Aufbau seines Fahrgeschäfts gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen hatte und bei der morgendlichen Kontrolle nicht sorgfältig genug war. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.

Zwei Frauen erlitten schwerste Verletzungen, als ihnen bei dem Unfall am 6. Juni die Stangen ins Gesicht prallten: Bei einer brachen Nase und Oberkiefer, die Oberlippe wurde gequetscht. Sie verlor fünf Zähne. "Komplexe Mittelgesichtsfraktur" stand im Arztbericht.
Arbeiten kann sie nach eigenen Angaben immer noch nicht. Es sei eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, sagte sie. Bei ihrer Aussage brach sie mehrfach in Tränen aus.

Bei einer anderen brachen die Augenhöhlen, die Stirn gleich mehrfach und die Nase. Zwei Zähne verlor auch sie. "Ich träume regelmäßig davon. Das Gefühl im Gesicht ist noch nicht richtig da", sagte sie in der Verhandlung. Weitere Operationen seien geplant. Die fünf verletzten Frauen sind heute zwischen 20 und 44 Jahren alt.

In der Verhandlung wies der angeklagte Schausteller die Vorwürfe zurück. Er habe wie an jedem Betriebstag vor der Öffnung eine Kontrollrunde gemacht und alles überprüft. Er äußerte die Vermutung, ein unbekannter Dritter könne den entscheidenden Sicherungsbolzen mutwillig gelöst haben. "Wir haben genug Feinde", sagte er. Als Beispiele nannte er ehemalige Mitarbeiter oder die Konkurrenz.

Das Gericht nannte dies "fernliegend". Es sei niemand gesehen worden.
Auch sei die Stelle nicht leicht zugänglich gewesen. Eine Sabotage hätte überdies an anderer Stelle wie etwa dem Motor mehr Sinn gemacht. "Es bleibt nur die Möglichkeit, dass der Riegel offen blieb und von Ihnen nicht gesehen wurde", sagte der Vorsitzende Richter Marc Voosen. Es stehe fest, dass das Fahrgeschäft unter Missachtung etlicher Vorschriften aufgebaut worden sei. So seien auch noch andere Bolzen nicht gegen Herausfallen gesichert gewesen. Hinzu gekommen sei, dass die morgendliche Kontrolle des gesamten Fahrgeschäfts äußerst dürftig gewesen sei.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass er sich bei den Frauen entschuldige. "Ich weiß bis heute nicht, wie das passieren konnte." Am Unglückstag sei nur wenige Stunden zuvor noch seine kleine Tochter mit dem Karussell gefahren. "Es tut mir einfach nur leid." Das Gericht wertete die Äußerungen als glaubhaft und bezog sie strafmildernd in das Strafmaß mit ein.

(url/dpa)
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