Duisburg Nahverkehrsplan und dritter Brückenbau-Abschnitt

Duisburg · Eine der Voraussetzungen dafür, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Finanzierung des neuen Zugsicherungssystems übernimmt (wir berichteten), nämlich die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, wird zwar wegen des Aufwandes noch eine Weile dauern, aber am Montag den Rat der Stadt passieren. Die Stadt stellt zudem die Weichen, um eine weitere Voraussetzung - der weitere Ausbau des Karl-Lehr-Brückenzuges - zu erfüllen. Der Rat der Stadt wird am Montag beschließen, den Auftrag für den dritten Bauabschnitt zu vergeben.

Nur bedingt mit dem neuen Nahverkehrsplan hat eine andere, formale Entscheidung zu tun, die im Rat zur Abstimmung steht: Um zu verhindern, dass beispielsweise ein privater Anbieter sich eine rentable Nahverkehrslinie unter den Nagel reißt, sich als die Rosine aus dem Kuchen pickt, wird der Rat feststellen, dass die Linien des Stadtverkehrs Duisburg ein vorhandenes Verkehrnetz sind. Das verlangt das novellierte Personenbeförderungsgesetz. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll auch der Gesamtnetzcharakter des Stadtverkehrs Duisburgs berücksichtigt werden, schlägt die Verwaltung den Ratsmitgliedern vor. In der entsprechenden Ratsvorlage heißt es wörtlich: "Soweit sachgerecht, soll der Zusammenhalt des Gesamtnetzes durch eine geeignete Darstellung eines entsprechenden Linienbündels im Nahverkehrsplan verankert werden". Der Gutachter, der die Fortschreibung des Nahverkehrsplans vornimmt, müsse dies berücksichtigen.

(hch)
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