Duisburg Mindestlohn ändert kaum die Niedriglohnbeschäftigung

Duisburg · Das Uni-Institut "Arbeit und Qualifikation" zieht in seinem jüngsten Report eine ernüchternde Bilanz.

Der Mindestlohn hat nur geringe Auswirkungen auf die Niedriglohnbeschäftigung: Seit 2014 ist sie lediglich um 0,1 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent zurückgegangen. Ursachen könnten die Niedriglohnschwelle und die abnehmende Tarifbindung sein. In Westdeutschland arbeiten nur noch 51 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einem Flächentarifvertrag, in Ostdeutschland 36 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) hervor.

Wie Dr. Thorsten Kalina und Dr. Claudia Weinkopf in der Untersuchung feststellen, arbeiten für einen Niedriglohn weiterhin überdurchschnittlich häufig gering Qualifizierte, Jüngere, Frauen, befristet Beschäftigte, Ausländer und Minijobber. Die große Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten hat allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung, stammt aus den mittleren Altersgruppen, ist weiblich, unbefristet beschäftigt, deutsch und sozialversicherungspflichtig in Teilzeit oder Vollzeit tätig. Der Anteil der Beschäftigten mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro hat sich von 11,9 Prozent im Jahr 2014 auf 9,8 Prozent im Jahr 2015 verringert. Dies entspricht 3,3 Millionen Fällen, in denen der Mindestlohn unterschritten wurde.

(RP)
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