Wegen möglicher Befangenheit Ergänzungsschöffin in Loveparade-Prozess abgelehnt

Duisburg · Fünf Wochen vor Beginn des Strafverfahrens um die Loveparade-Tragödie hat das Landgericht Duisburg eine Ergänzungsschöffin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Frau ist bei der Denkmalbehörde Duisburg beschäftigt, zwei der Angeklagten sind ihre Vorgesetzten.

 Der Verhandlungssaal für den bevorstehenden Loveparade Prozess im Düsseldorfer Congress Center.

Der Verhandlungssaal für den bevorstehenden Loveparade Prozess im Düsseldorfer Congress Center.

Foto: dpa

Das Landgericht Duisburg Duisburg lehnte die Frau deshalb als Schöffin ab. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch mehrere Verteidiger und Nebenklagevertreter hatten den Schritt beantragt. Bereits Anfang September hatte die Duisburger Kammer einen der beiden Hauptschöffen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter und kann unter denselben Voraussetzungen wie ein hauptberuflicher Richter abgelehnt werden.

Ergänzungsschöffen gehören nicht der Strafkammer in der aktuellen Besetzung an, rücken aber als Ersatz für die Hauptschöffen nach, wenn einer von ihnen etwa aufgrund von Krankheit ausfällt. Zur Sicherung des Loveparade-Verfahrens hat die Duisburger Kammer fünf Ergänzungsschöffen bestellt.

Der Strafprozess um das Unglück beginnt am 8. Dezember in einer eigens dafür angemieteten Messehalle in Düsseldorf. Vor der Strafkammer müssen sich dann sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Loveparade-Veranstalters verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

(lsa)
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