Beschwerde der Staatsanwaltschaft Generalstaatsanwalt entscheidet bei Loveparade-Beschwerde mit

Düsseldorf · Dass nach dem Nein des Landgerichts zur Loveparade-Anklage das OLG mehrere Monate für die Prüfung brauchen wird, war bekannt. Doch vorher prüft auch noch der Generalstaatsanwalt die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Wie lange die Behörde dafür braucht, ist offen.

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Die endgültige Entscheidung über einen Loveparade-Strafprozess wird sich womöglich noch länger hinziehen. Grund ist, dass mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eine weitere Justizbehörde in das Verfahren eingebunden ist - völlig regulär.

Vor einer Woche hatte das Landgericht Duisburg mitgeteilt, dass es die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zulässt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat dagegen Beschwerde eingelegt. Diese müsse nun begründet werden, teilte am Montag Behördensprecherin Anna Christiana Weiler auf Anfrage mit. Damit sei bereits begonnen worden. "Angesichts der Komplexität des Verfahrens und der umfänglichen Begründung der Entscheidung des Landgerichts wird dies einige Wochen in Anspruch nehmen", erklärte sie.

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Die Staatsanwaltschaft werde in den kommenden Tagen die umfangreichen Akten beim Landgericht Duisburg abholen lassen, hieß es weiter. Ist die Beschwerdebegründung fertig, gehen die Akten dann an die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. "Diese prüft, ob sie der Beschwerde der Staatsanwaltschaft beitritt, das heißt, ob sie die Beschwerde für aussichtsreich erachtet", so Weiler weiter. Wie lange dies dauere, sei offen, sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Behörde. "Es wird ausführlich geprüft, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat", sagte er. Schließt sich die Generalstaatsanwaltschaft der Beschwerde an, gehen die Akten an das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung. "Dieser Ablauf entspricht der üblichen Verfahrensweise in vergleichbaren Beschwerdeverfahren", betonte Weiler.

Bereits vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass es voraussichtlich mehrere Monate brauchen werde, um die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung ihrer Anklage zu prüfen. Eine Entscheidung könne nur nach einer Sichtung und Prüfung sämtlicher Unterlagen vorgenommen werden, hieß es.

Außer der Staatsanwaltschaft hätten mittlerweile mehrere Nebenkläger sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg.

Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor knapp sechs Jahren waren 21 Menschen zu Tode gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin zehn Beteiligte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Das Landgericht hatte an der Anklage vor allem das Gutachten eines britischen Experten bemängelt, das zentrale Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter zahlreiche Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste.

(lnw)
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