Loveparade-Katastrophe in Duisburg Urteil mit Ansage

Meinung | Duisburg · Das Urteil im ersten Zivilprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe ist gesprochen. Das Duisburger Landgericht wies die Klage des traumatisierten Feuerwehrmannes auf Schmerzensgeld entschieden zurück.

Loveparade-Katastrophe: Gedenkfeier zum fünften Jahrestag
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Gedenkfeier zum fünften Jahrestag der Loveparade-Katastrophe

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Eine Überraschung ist das Urteil mitnichten! Es war vielmehr ein Urteil mit Ansage. Nicht einmal die kühnsten Prozessbeobachter hätten nach den deutlichen Worten des Richters zu Verhandlungsauftakt einen anderen Ausgang erwartet.

Ein Blick ins Schadensersatzrecht genügt, um zu sehen, dass die eingereichte Zivilklage nicht das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde. Zu ähnlich gelagerten Fällen lagen bereits eine Reihe von Grundsatzurteilen in Deutschland vor. Das hätte auch die Opferanwältin wissen müssen.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
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Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe

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Foto: dpa, rwe fg kno

Ihrem Mandanten wäre dann viel erspart geblieben. Sein Fall ist zwar tragisch, aber Land und Veranstalter können nach deutschem Zivilrecht nicht für sein Leid verantwortlich gemacht werden. Wer für die Katastrophe auf der Loveparade verantwortlich ist, muss der Strafprozess klären, wenn er denn stattfinden sollte.

Neben der Zivilklage des Feuerwehrmannes sind aber noch sieben weitere beim Landgericht Duisburg anhängig. Diese sollten spätestens nach dem heutigen Urteil dringend von der Opferanwältin überprüft werden. Zwar sind die Fälle zum Teil anders gelagert, aber große Erfolgsaussichten werden auch diesen Klagen nicht eingeräumt. Vielleicht wäre es besser, diese jetzt fallen zu lassen, ehe es zu einer Verhandlung kommt.

Denn auch diese Klagen könnten zur Farce geraten und würden möglicherweise bei Betroffenen nur noch weitere Enttäuschungen hervorrufen.

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