Loveparade Feuerwehrmann scheitert mit Entschädigungsklage

Duisburg · Mehr als fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg ist ein Feuerwehrmann mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert. Das teilte das Landgericht Duisburg am Montag mit.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
7 Bilder

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe

7 Bilder
Foto: dpa, rwe fg kno

Bei dem Technofestival waren 21 Menschen durch das Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt. Der 53 Jahre alte Feuerwehrmann erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten.

Das Verfahren am Landgericht war das erste zu der Tragödie. Von Anfang an waren dem Feuerwehrmann kaum Chancen eingeräumt worden. Schon bei der öffentlichen Verhandlung Anfang September hatte die Kammer bereits erklärt, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung erkennen kann. Bei dem Fall des 53 Jahre alten Feuerwehrmannes gehe es "um ein typisches Berufsrisiko". Zudem zähle er nicht zu den unmittelbar Geschädigten.

Sein Einsatz in Duisburg sei "wie im Krieg" gewesen, hatte der Feuerwehrmann Ralf S. erzählt. Es sei kein Berufsrisiko, sondern ein Grauen, das er auf der Technoveranstaltung erleben musste. Wegen der Traumatisierung könne er nicht mehr arbeiten, bis heute kämpfe er mit psychischen Problemen. "Ich kann das so nicht akzeptieren", sagte Ralf S. nach der Verhandlung. "Ich fühle mich von der Juristerei an der Nase herum geführt." Seine Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Landgericht noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort