Duisburg Kritik an Bivsis Rückkehr und an Äußerungen des Gerichts

Duisburg · CDU-Ratsfraktionschef Rainer Enzweiler und auch Gründen-Chef Felix Banaszak nahmen gestern - allerdings sehr unterschiedlich Stellung zu am Wochenende bekannt gewordenen Äußerungen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes im Fall "Bivsi". Bekanntlich durfte die Schülerin mit ihren Eltern nach erfolgter Abschiebung nach Duisburg zurückkehren. Der Präsident des Düsseldorfer Gerichtes habe sehr deutlich geäußert, so Enzweiler, dass die Wiedereinreise der Eltern von Bivsi ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer gewesen sei, die sich rechtskonform verhielten. Bivsis Eltern hätten getrickst, betrogen und getäuscht, sowie unseren Staat jahrelang vorgeführt. Enzweiler sieht durch die Aussage des Gerichtspräsidenten die Duisburger Ausländerbehörde in ihrem rechtlichen Handeln mehr als bestätigt. Enzweiler: "Alle die, die seinerzeit das Duisburger Ausländeramt mit teils maßloser Kritik überzogen haben, sollten sich spätestens heute selber hinterfragen, ob es tatsächlich angemessen war, eine Behörde derartig wegen ihrer korrekten Rechtsanwendung öffentlich zu diskreditieren und unter Druck zu setzen." Es dürfe nicht sein, dass von Teilen der Öffentlichkeit und auch von Vertretern demokratischer Parteien rechtswidriges Handeln des Staates medial geradezu eingefordert werde. "Auch darin sehe ich einen schädlichen Populismus, der geeignet ist, unseren Rechtsstaat zu untergraben."

Der Vorsitzende der NRW-Grünen, Felix Banaszak, ergreift hingegen Partei für die Duisburger Schülerin. Sie und ihre Familie würden "ins Zwielicht" gerückt. "Eine solche öffentliche Diffamierung der Familie Rana durch einen Richter ist nicht angemessen", sagte Banaszak gegenüber der Zeitung "Welt". Die Familie sei wieder angekommen und versuche, ihr altes Leben zu führen. "Es ist deshalb sehr bedauerlich, wenn sie durch solche Äußerungen des Gerichtspräsidenten wieder rausgerissen werden und fürchten müssen, dass sich alles wiederholt." Vertreter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hatten am Fall Bivsi die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. "Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere", hatte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen erklärt. "Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen", ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Die Duisburger Schülerin Bivsi war am 29. Mai vergangenen Jahres mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheitert war. Die 15-Jährige und ihre Eltern waren nach Protest im vergangenen August mit einem Schüleraustausch-Visum wieder eingereist. Aus Sicht der Düsseldorfer Verwaltungsrichter war das allerdings der falsche Weg. Felix Banaszak hatte sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt für eine Rückkehr von Bivsi stark gemacht und sich damit an die Seite der Schulgemeinde vom Steinbart Gymnasium gestellt, das Bivsi besuchte. Sie war dort aus dem Unterricht geholt und dann zusammen mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden. Der Petitionsausschuss des Landtags hatte sich ebenso für ihre Rückkehr stark gemacht wie viele Duisburger.

(RP/RPO)
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