Duisburg "Kollateralschäden" für Haushalt

Duisburg · Grundsteuer-Entscheidung: Stadtdirektorin fordert zügige Planungssicherheit.

Mit Blick auf die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer fordert Duisburgs Kämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert den Gesetzgeber dazu auf, zügig Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. "Angesichts der Bedeutung der Grundsteuer für den städtischen Haushalt sind Bund und Länder aufgefordert, nun zügig eine Reform auf den Weg zu bringen und Kollateralschäden für die kommunalen Haushalte zu verhindern." Im Haushaltsplan der Stadt seien allein für das laufende Jahr Erträge in Höhe von 134,2 Millionen Euro vorgesehen.

Dabei können die Kommunen nur den sogenannten Hebesatz, das heißt die Steuerhöhe (in Duisburg derzeit 855 v.H.), selbst festlegen; alles andere ist im Grundsteuergesetz bundeseinheitlich geregelt. In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Einheitswert (1964 festgelegt und gültig bis heute) und damit eine zentrale Berechnungsgrundlage der Grundsteuer, als verfassungswidrig beanstandet. Auch für nach 1964 errichtete Immobilien erfolgt die Bewertung nach den Wertverhältnissen zu diesem Stichtag.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD sich verständigt, den Kommunen die Grundsteuereinnahmen zu sichern. "Dem müssen nun ganz schnell Taten folgen. Der arbeitstechnische Aufwand einer solchen Reform ist erheblich - die Fristen aus dem Urteil sind kurz bemessen - und auch die notwendige Diskussion und sozialverträgliche Begleitung der Reform dürfen nicht zu kurz kommen," so die Stadtdirektorin.

(RP)
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