Duisburg Kirchenschließungen auf Tagesordnung

Duisburg · Die Zukunft etlicher katholischen Kirchen im Stadtgebiet ist ungewiss. Im Stadtsüden wird darüber schon länger diskutiert. Jetzt befasste sich auch die Großpfarrei St. Michael in Meiderich mit drohenden Kirchenschließungen.

Blick ins Innere der Pfarrkirche St. Michael in Meiderich, geistliches Zentrum der Großpfarrei

Blick ins Innere der Pfarrkirche St. Michael in Meiderich, geistliches Zentrum der Großpfarrei

Foto: Günter Althoff

Zu einem Informationsabend über den Stand des sogenannten "Pfarreientwicklungsprozesses" (PEP) im Bistum Essen hatten Kirchenvorstand, Gemeinderat und andere Kirchengremien die Öffentlichkeit ins Pfarreizentrum von St. Michael in Meiderich eingeladen. Rund 120 Interessierte, die aus den Stadtteilen Meiderich, Beeck, Beeckerwerth, Ruhrort und Laar sowie den dazugehörigen Kirchengemeinden kamen, ließen sich auf den neuesten Stand bringen und stellten Fragen.

Die wichtigste Frage allerdings, welche der mittlerweile noch sieben verbliebenen Kirchen im Pfarreibezirk bis 2030 - solange ist PEP angelegt - geschlossen werden sollen, blieb unbeantwortet. Wohl aber sprach Heribert Schulz aus Laar, Mitglied des Kirchenvorstands und der Koordinierenden Arbeitsgruppe, darüber, dass davon auszugehen sei, dass nur noch drei Kirchen in vier bis sechs Gemeindeeinheiten bestehen blieben.

Mit einer solch dramatischen Nachricht hatten die meisten im Saal wohl nicht gerechnet. Von Betroffenheit und Ratlosigkeit bis Schock und Ärger reichten die Reaktionen bei den überwiegend aus den betreffenden Gemeinden kommenden Mitgliedern.

Doch PEP sei alternativlos und das jetzige Verfahren im Auftrag von Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck das kleinere Übel gegenüber früheren Vorgaben und Anordnungen aus Essen, Gemeindeausgaben zu kürzen, Kirchenschließungen vorzunehmen und Kirchengemeinden zusammenzulegen. So jedenfalls beurteilte der leitende Pfarrer der Großpfarrei St. Michael, Christian Becker, die 2016 in Gang gesetzte Konsolidierungsmaßnahme. Letzte Instanz, ob das Ende des Jahres 2017 vorzulegende Gemeindekonzept in dieser Form tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt das Bistum Essen. Hintergrund von PEP ist die in allen Pfarreien des Bistums und weiteren darüber hinaus bestehende Diskrepanz, mit immer weniger Kirchenmitgliedern, immer geringer werdenden finanziellen Mitteln und aufgebrauchten Rücklagen, bei aber steigenden Kosten beim Personal und in der Immobilienunterhaltung, die pastorale Arbeit aufrechtzuerhalten. Neue Aufgaben, Entwicklungen und Herausforderungen in welcher Form auch immer, wie beispielsweise die aktuelle Flüchtlingssituation, könnten nicht angegangen werden und stünden so im diametralen Gegensatz zum christlichen Gebot der Nächstenliebe.

Der Investitionsstau der Kirchen, so Schulz, werde bis 2030 rund 4,5 Millionen Euro betragen. Angesichts eines solch drohenden Finanzdesasters, dem die Pfarrei St. Michael alleine nichts entgegenzusetzen hat, würde das die Insolvenz und damit die Einstellung der pastoralen Arbeit in den fünf (von einst zehn im Jahre 2006/2007 bestehenden) eigenständigen Gemeinden im gesamten Pfarreibezirk bedeuten. Der föderale Aufbau der Katholischen Kirche in Deutschland kenne im Gegensatz zum Föderalismus der Bundesrepublik jedoch keinen sogenannten Länderfinanzausgleich, der bedeutet, dass reiche Länder strukturarme Länder finanziell unterstützen. Ob ein solches Verfahren auch unter den 27 deutschen Erzbistümern und Bistümern eines Tages einmal zum Tragen kommen wird, bleibt abzuwarten.

Ende nächsten Monats jedenfalls - so sieht der nächste Schritt zum Gemeindevotum aus - wird der Koordinierungsausschuss einen ersten Entwurf zum Einsparkonzept vorlegen, der in den verschiedenen kirchlichen Gremien bis Mitte Oktober diskutiert und beraten werden soll. Der Nivellierungsentwurf soll am 22. Oktober in einer öffentlichen Pfarrversammlung vorgestellt werden. Die Verabschiedung des endgültigen Votums von St. Michael, bevor dieses im Bischöflichen Generalvikariat abgegeben wird, wollen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat in einer gemeinsamen Sitzung am 7. Dezember vornehmen. Dann ist Bischof Overbeck, der seit 2011 zugleich auch Militärbischof der Bundeswehr ist, am Zuge.

(RP)
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