Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
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Duisburg IMD: Mitbewerber scheitert mit seiner Klage

Duisburg · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern Nachmittag entschieden, dass der Antrag eines unterlegenen Bewerbers um die Stelle des kaufmännischen Betriebsleiters des Immobilienmanagements erfolglos ist (wir berichteten). Damit sei der Weg für die Berufung des vom Stadtrat ausgewählten Bewerbers an die Spitze des städtischen Immobilienmanagements frei, so das Gericht.

Es hat den Antrag des Mitbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil dieser schon bei einer Vorauswahl unter den Bewerbern zu Recht aus dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschieden worden war. Denn nach dem vom Stadtrat beschlossenen Anforderungsprofil müsse der kaufmännische Betriebsleiter zwingend über Berufserfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft verfügen. Aus den Bewerbungsunterlagen des Konkurrenten, Berufssoldat bei der Bundeswehr, sei jedoch nicht hervorgegangen, dass er eine derartige Berufserfahrung habe.

Ob die Entscheidung der Stadt, die Stelle mit einem Ratsmitglied zu besetzen, rechtmäßig war, hat die Kammer nicht geprüft. Obwohl die Stadt den kaufmännischen Betriebsleiter durch privatrechtlichen Dienstvertrag anstellt, war das Verwaltungsgericht für die Entscheidung zuständig, weil das zunächst angerufene Landgericht Duisburg das Verfahren bindend an das Verwaltungsgericht verwiesen hatte. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

(RP)
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