Duisburg Illegale Arznei im Wert von 14 Millionen Euro

Duisburg · Ein 43-jähriger Duisburger ist jetzt vom Landgericht Essen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er soll Kopf einer Bande gewesen sein, die mit illegalen Arzneimitteln gehandelt hatte.

 Vor allem mit Potenz-, Schlankheits- und Beruhigungsmitteln handelte die Bande um den 43-jährigen Drahtzieher aus Duisburg.

Vor allem mit Potenz-, Schlankheits- und Beruhigungsmitteln handelte die Bande um den 43-jährigen Drahtzieher aus Duisburg.

Foto: Hauptzollamt Essen

Mit illegalen Medikamenten lässt sich offenbar viel Geld verdinen. Das dachte sich auch der der 43-Jährige, der Kopf einer Bande gewesen sein soll. Der Handel soll in großem Stil verlaufen sein. So stellten Fahnder des Hauptzollamtes Essen nach mehr als einem Jahr aufwendiger Ermittlungen im September 2015 rund 3,5 Millionen Arzneimittel und 440.000 Euro sowie teure Autos und Luxusuhren sicher. Es gab mehrere Festnahmen, insgesamt sieben Täter sind jetzt verurteilt worden.

Der Schwarzmarkwert der illegalen Pillen betrug nach Angaben des Zollamtes rund 14 Millionen Euro. Es handele sich somit um einen besonders schweren Fall des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über zahlreiche, augenscheinlich deutsche, Plattformen im Internet. Außerdem wurde den Verurteilten besonders schwere, weil bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Der Duisburger Drahtzieher, ein 43-jähriger "Kaufmann", erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Er war für die gesamte Organisation, Abwicklung und den Geldverkehr in Deutschland verantwortlich. Sein 35-Jähriger, seinerzeit in den Niederlanden festgenommener Kompagnon, ein Niederländer mit indischen Wurzeln, der für den Einkauf der illegalen Arzneimittel insbesondere in Indien zuständig war und sein europäisches Netzwerk für die Importe in die EU nutzte, wurde ebenfalls zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die beiden Köpfe der Bande sitzen bereits in Haft.

Die weiteren beteiligten Täter wurden zu Strafen von einem Jahr bis zu zwei Jahren, neun Monaten verurteilt. Ein 32-jähriger Gelsenkirchener, der als "rechte Hand" des Duisburgers galt, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der maßgebliche Online-Administrator, ein 38-Jähriger aus Osterholz-Scharmbeck, der die diversen Internetshops professionell hochzog, wurde zu zwei Jahren verurteilt. Der "Junior-Webmaster", ein 27-jähriger Deutsch-Russe aus Bad Pyrmont, erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung. Um Versand und Verpackung in der arbeitsteiligen Bande kümmerten sich ein 65-Jähriger aus Duisburg (Urteil: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung) sowie ein in Italien ansässiger Bangladeschi, der sich eigens für diese Tätigkeit in Deutschland aufhielt. Er wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität, vornehmlich über das Internet vertriebener Potenz-, Schlankheits- und Beruhigungsmittel, beschäftigt die Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen bereits seit Jahren. Immer wieder geraten bandenmäßig agierende, internationale Tätergruppierungen wie diese in den Fokus der Ermittlungsbehörden.

"Die unkomplizierte ,rezeptfreie' Bestellung im Internet ohne den gegebenenfalls peinlichen Besuch beim Arzt, der niedrige Preis, Bezahlung auf ein deutsches Konto und die Lieferung ,frei Haus' verleiten viele Menschen dazu, illegale Medikamente im Internet zu bestellen", sagte die Sprecherin des Zollfahndungsamtes Essen, Ruth Haliti. "Die Kunden bedrohen damit ihre eigene Gesundheit und unterstützen, wahrscheinlich eher unbewusst, die organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität", heißt es vom Hauptzollamt. "Günstigstenfalls enthalten die Medikamente keine Wirkstoffe. Viele Präparate haben aber auch undurchschaubare Dosierungen und sind unter zweifelhaften hygienischen Bedingungen produziert worden." Der Zoll warnt: "Finger weg von illegalen Arzneimitteln über das Internet. Nur der Arztbesuch und Apotheken, auch die zertifizierten Online-Apotheken, geben dem Verbraucher Sicherheit."

(RP)
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