Duisburg Hinter die Kulisse der Kirche blicken

Duisburg · Alle vier Jahre werden die Leitungen der evangelischen Kirchengemeinden neu gewählt. Der nächste Wahltag ist am 14. Februar. Was bewegt Gemeindeglieder dazu, für das Presbyteramt zu kandidieren?

 Die Gemeinde Ruhrort-Beeck stellt einen Sonderfall dar: Weil ein Bevollmächtigenausschuss eingesetzt ist, werden keine Presbyter gewählt.

Die Gemeinde Ruhrort-Beeck stellt einen Sonderfall dar: Weil ein Bevollmächtigenausschuss eingesetzt ist, werden keine Presbyter gewählt.

Foto: Reichwein

Alle vier Jahre werden die Leitungen der Kirchengemeinden, die Presbyter, neu gewählt. Der nächste Wahltag ist am 14. Februar. An diesem Tag stellen sich für 13 der 15 Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg insgesamt 192 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: 100 Frauen und 92 Männer.

In der Kirchengemeinde Ruhrort-Beeck wird nicht gewählt, da dort ein Bevollmächtigtenausschuss eingesetzt ist. In der Kirchengemeinde Hamborn wird ebenfalls nicht gewählt, da dort die Zahl der Kandidaten mit der Zahl der zu besetzenden Presbyteriumsplätze genau übereinstimmt. In allen anderen Kirchengemeinden gibt es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als zu besetzende Presbyteriumsplätze. Wer von ihnen gewählt wird, hat in der ehrenamtlichen Presbyteriumsarbeit Befugnisse, trägt aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, denn die Gemeindeleitung entscheidet auch über Fragen der Finanzen und Personalentwicklung und bestimmt das theologische Profil der Gemeinde.

Das Spektrum der Berufe, die die Kandidaten ausüben, sind ein Spiegel der Gesellschaft. Zehn Kandidaten sind in der Altersklasse bis 29 Jahren, 17 in der Altersklasse zwischen 30 und 39 Jahren, 42 in der Altersklasse zwischen 40 und 49 Jahren, 71 in der Altersklasse zwischen 50 und 59 Jahren und 52 in der Altersklasse zwischen 60 und 74 Jahren. Die jüngste Kandidatin ist 22 Jahre alt und steuert auf ihre zweite Amtszeit als Presbyterin zu, der jüngste Kandidat ist 18 Jahre alt. In den Publikationen der Kirchengemeinden stellen die Kandidaten sich und die Gründe für ihre Bewerbung vor. Alle teilen den christlichen Glauben, der sie zur Kirche führt. Grundtenor ist aber auch der Wille, Kirche mitzugestalten und dabei die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit einzubringen. "Für mich ist es interessant, auch mal hinter die Kulissen zu sehen und die Möglichkeit zu haben, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten" ist da eine typische Aussage zu den Beweggründen der Kandidatur. Eine Kandidatin formuliert es so: "Gemeinde bedeutet für mich in erster Linie Gemeinschaft. Das gemeinsame Erleben und Schaffen in der Gemeinde bereitet mir Freude, wie beispielsweise das Singen im Kirchenchor. Der Gedanke, Glaube und Gemeinschaft nach Innen und Außen erlebbar werden zu lassen, bewegt mich zur Kandidatur." Einige Kandidaten sehen ihre Kirche bei der Bewältigung der Flüchtlingsprobleme in einer besonderen Verantwortung. In einer Bewerbung heißt es: "Durch meine Mitarbeit in der Gemeinde und im Presbyterium möchte ich dazu beitragen, unsere Gemeinde einladend zu gestalten für Menschen jeden Alters, aber auch Nicht-Glaubenden oder Zweifelnden die Möglichkeit zu geben, sich mit dem christlichen Glauben auseinanderzusetzen. Wichtig ist mir, dass - bei allen zu bewältigenden strukturellen und finanziellen Problemen der Gemeinde - Werte wie Mitgefühl, Solidarität und Toleranz unser Handeln leiten." Manche Kandidatinnen und Kandidaten möchten "ihrer" Kirche auch etwas zurückgeben. Dazu ein Bewerber: "Durch meine Kinder und die Gemeindearbeit, vor allem durch unseren Pfarrer, habe ich zurück zur Kirche gefunden. Wichtig ist mir, dass man in unserer Gemeinde die Kinder mit einbindet."

In den 13 Gemeinden sind knapp 57.850 Mitglieder zur Wahl am 14. Februar aufgerufen. Mitentschieden werden kann jedoch auch per Briefwahl. Auf diese Möglichkeit werden alle zur Wahl Aufgerufenen durch die Benachrichtigungskarten, die sie im Dezember 2015 erhalten haben, aufmerksam gemacht. Die Karte ist natürlich auch der Ausweis für jene, die am Wahltag vor Ort in der Gemeinde wählen möchten. Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokales sind dort ebenfalls angegeben. Die Briefwahlunterlagen können mit der erhaltenen Karte schriftlich bei der eigenen Gemeinde angefordert werden; die jeweilige Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Stimme per Post muss bis zum 12. Februar eingegangen sein.

(RP)
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