Duisburg Haftstrafe für Musiklehrer

Duisburg · Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte das Landgericht Duisburg gestern einen zweifach einschlägig vorbestraften Pädagogen und Chorleiter zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Wie vom Donner gerührt sitzt er da, als könne er nicht begreifen, was der Vorsitzende der Jugendschutzkammer da gerade ausgesprochen hat: ein Jahr und neun Monate Haft, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, diesmal ohne Bewährung. Sollte das gestern gefällte Urteil rechtskräftig werden, muss der 53-jährige Musikpädagoge, der seit dem 12. Oktober vor dem Duisburger Landgericht stand (wir berichteten), ins Gefängnis.

Bis zum Schluss hatte der promovierte Lehrer behauptet, keine pädophilen Neigungen zu haben. Bis zum Schluss blieb er bei der Version, der intensive Körperkontakt mit acht- bis neunjährigen Schülerinnen sei keineswegs sexuell motiviert, sondern Teil seines pädagogischen Auftrags gewesen. Jedenfalls in zwei von ursprünglich 22 angeklagten Fällen, die sich im Jahr 2005 während des privaten Blockflötenunterrichts an der Walsumer Don-Bosco-Grundschule abgespielten, glaubten die Richter ihm nicht.

Ausführlich und überzeugend hatten die betroffenen Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit von wiederholten Übergriffen — Berührungen im Intimbereich — berichtet. Und dann gab es ja auch noch die Vorgeschichte: Zweimal war der 53-Jährige bereits einschlägig verurteilt worden, zweimal hatten ihm die Richter eine Chance zur Bewährung gegeben — in der Annahme, er werde sein Problem erkennen und den Kontakt mit Kindern meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Das hat er nicht getan.

Unmittelbar nach dem Ablauf der dreijährigen Bewährungszeit des letzten im Jahr 2000 ausgesprochenen Urteils bewarb sich der gebürtige Dinslakener in Duisburg auf Stellen als Kinderchorleiter und Musiklehrer, ohne seine Vorstrafen zu erwähnen. Die finanziell schwierige Situation nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an einem Gymnasium in Dorsten habe ihn dazu gezwungen, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. Allerdings, das über die eigentlichen Aufgaben hinausgehende Engagement, etwa die Fahrt in ein Schwimmbad, ließ sich nicht mit wirtschaftlicher Notwendigkeit erklären. Das Gericht verhängte gestern ein fünfjähriges Berufsverbot, die Unterrichtung von Kindern betreffend.

Vieles spreche dafür, dass es weitere sexuelle, moralisch verwerfliche und pädagogisch katastrophale Übergriffe gegeben habe, betonte der Vorsitzende Richter gestern in der Urteilsbegründung. Mit letzter, für eine Verurteilung wegen Missbrauchs erforderlicher Sicherheit nachweisen ließen sich jedoch nur zwei Vorfälle. Schlimm genug.

(RP)
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