Duisburg Für alle Zahler ein bisschen Geld zurück

Duisburg · Die Wirtschaftsbetriebe (WBD) werden am kommenden Mittwoch mitteilen, wie sich die Müllgebühren im kommenden Jahr berechnen werden. Hintergrund ist der jahrelange Rechtsstreit um Gebührenbescheide, in dem verschiedene Instanzen Urteile sprachen. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht wie berichtet die Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage GMVA Niederrhein zurückgewiesen.

Bekanntlich hatte zuvor das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Müllgebühren in Duisburg neu berechnet werden müssen, weil in der Vergangenheit dort Kosten eingeflossen waren, die dem Gebührenzahler nicht hätten auferlegt werden dürfen. Kläger war seinerzeit die Hauseigentümergemeinschaft Haus und Grund. WBD-Geschäftsführer Patermann hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass die Duisburger zu viel gezahlte Gebühren mit dem Bescheid für 2017 erstattet bekämen, auch wenn sie nicht geklagt haben. Die WBD hatten im Gegensatz zur GMVA das Münsteraner Urteil akzeptiert. In dem gesamten Verfahren ging es um Kosten, die unter anderem dadurch angefallen waren, dass Kredite aufgenommen werden mussten, Müllmengen nicht wie angenommen in Oberhausen zur Verbrennung gebracht wurden, dass ein Privatunternehmer die Anlage von den Städten Oberhausen und Duisburg übernahm und eine Garantie über gelieferte Müllmengen geltend machte.

(hch)
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