Duisburg Friedhofsgärtner fordern Gerechtigkeit

Duisburg · Beide betreiben Grabpflege: sowohl Friedhofsgärtnereien, als auch die Wirtschaftsbetriebe. Aber nur Erstere sind umsatzsteuerpflichtig. Das wollen sie nicht länger hinnehmen - und Berlin könnte ihnen schon bald zur Seite springen.

 Das Foto links zeigt (v.l.): Friedhofsgärtner Fritz Mölders, Eva Theuerkauf (Landesverband Gartenbau) und Thomas Mahlberg (CDU).

Das Foto links zeigt (v.l.): Friedhofsgärtner Fritz Mölders, Eva Theuerkauf (Landesverband Gartenbau) und Thomas Mahlberg (CDU).

Foto: crei

Duisburgs rund 30 Friedhofsgärtner fühlen sich ungerecht behandelt. Seitdem die Wirtschaftsbetriebe grabpflegerische Aufgaben übernommen haben, verlieren sie immer mehr Kunden. "Verstehen Sie mich nicht falsch", sagt Fritz Mölders, Inhaber der gleichnamigen Friedhofsgärtnerei in Wanheimerort. "Mit Konkurrenz können wir umgehen. Das mussten wir ja auch schon immer. Aber es kann nicht sein, dass wir als privates Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind und die Wirtschaftsbetriebe nicht. Das ist unfair. So ist kein gerechter Wettbewerb möglich."

 Zum Vergleich: links ein Memoriam-Garten auf dem Neuen Friedhof, den sieben Gärtnereien gemeinsam angelegt haben und pflegen, und rechts Rasengräber, ebenfalls auf dem Waldfriedhof, um die sich die Wirtschaftsbetriebe Duisburg kümmern.

Zum Vergleich: links ein Memoriam-Garten auf dem Neuen Friedhof, den sieben Gärtnereien gemeinsam angelegt haben und pflegen, und rechts Rasengräber, ebenfalls auf dem Waldfriedhof, um die sich die Wirtschaftsbetriebe Duisburg kümmern.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Duisburgs CDU-Chef und Bundestagsabgeordneter Thomas Mahlberg war gestern vor Ort, um mit Mölders und Vertretern des Landesverbands Gartenbau Rheinland über dieses Problem zu sprechen.

Entstanden, so Mahlberg, sei es überhaupt erst, weil in den vergangenen Jahren immer mehr Kommunen, darunter auch Duisburg, angefangen hätten, den Paragrafen 107 der Gemeindeordnung (Dienstleistungen, die von der Privatwirtschaft angeboten werden, dürfen nicht durch öffentliche Einrichtungen angeboten werden, wenn es nicht um Dinge der Daseinsvorsorge geht) anders zu interpretieren und aufzuweichen. So hätten auch die Wirtschaftsbetriebe grabpflegerische Aufgaben übernommen. Und als kommunales Unternehmen müssten sie dafür eben keine Mehrwertsteuer ausweisen.

"Das ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil für die WBD", sagt Mölders. Und hinzu komme, dass die Wirtschaftsbetriebe mit ihren Rasengräbern eine Bestattungsmöglichkeit anböten, die günstig sei, weil leichter zu pflegen. 1899 Euro kostet etwa eine Sargrasengrabstätte für 20 Jahre. Enthalten sind die Ersteinrichtung (exklusive Grabstein), das Einsäen und regelmäßige Mähen des Rasens sowie die Auffüllung eventueller Absenkungen.

Da kann eine traditionelle Friedhofsgärtnerei nicht mithalten. Ein direkter Preisvergleich ist schwierig, weil sie keine Rasengräber anbietet. Die günstigste Variante aber, ein Reihengrab, kostet allein an Pflege zirka 120 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Erstherrichtung der Grabstätte, der Grabstein und die Behebung von Einsenkungen. "Das ist natürlich teurer, weil pflegeintensiver", sagt Mölders. "Aber darin enthalten sind eben auch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei den Wirtschaftsbetrieben ist das nicht der Fall, und das ist unfair", sagt er.

Mölders hat sich damit abgefunden, dass sich die Wünsche der Menschen verändert haben, weg von traditionellen, hin zu neuen Bestattungsformen. "Wir haben auch darauf reagiert. Etwa mit der Einführung von Urnen-Gemeinschaftsgräbern. Oder mit der Installation von Memoriam-Gärten", sagt er.

Er und seine Kollegen ließen sich so einiges einfallen, um konkurrenzfähig zu bleiben. "Aber wenn diese ungleiche Behandlung weiter besteht, sehe ich schwarz. 26 Prozent unseres Betätigungsfeldes haben wir Friedhofsgärtner schon verloren - und es wird noch mehr werden", sagt er voraus.

Thomas Mahlberg kann ihm Hoffnung machen: "Man muss den Grundsatz, dass die öffentliche Hand Dinge der Daseinsvorsorge anbietet und alles andere von privaten Unternehmen abgedeckt wird, stärken", sagt er. "In Berlin sind wir gerade dabei, das Umsatzsteuergesetz zu ändern und hier eine Klarstellung zu betreiben. Wenn durch solche Wettbewerbsverzerrungen tatsächlich private Unternehmen um ihre Existenz bangen müssen, dann ist es unsere Aufgabe, diese Schieflage zu beseitigen und für alle gleiche Voraussetzungen schaffen", so der Bundestagsabgeordnete.

(RP)
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