Rp-Serie Duisburger Geschichte Und Geschichten Folter als Mittel der Wahrheitsfindung

Duisburg · Am 2. Juni 1565 wurde Griendtgen von Nottelen an den Richtplatz geführt, dort, wo heute die Werthauser Straße auf den Rhein stößt. Nach mehrfacher "peinlicher Befragung" hatte die junge Frau gestanden, ihr Kind getötet zu haben.

Die Herkunft der Grietgen von Nottelen ist ungeklärt. Ihre Mutter und ihr Bruder lebten in Duisburg. Vermutlich arbeitete sie als Dienstmagd und lernte einen Mann kennen, der bald darauf das Weite suchte. Das Treffen hatte Folgen: Grietgen von Nottelen war schwanger. Der Erzeuger war offenbar nicht mehr greifbar. Das Bekenntnis zur Vaterschaft eines unehelich geborenen Kindes hätte dem Fall vielleicht eine günstigere Wendung beschert. Dem war aber nicht so. Grietgen von Nottelen war verwirrt und verzweifelt. Angst und Schande und wohl auch wirtschaftliche Not waren häufig der Auslöser für die Kindestötung. Das Tatmotiv spielte damals keine Rolle. Es wurde nicht gewertet, warum etwas geschah, sondern nur die Tat an sich. Ursachen und Hintergründe, oft die seelische Not der Täterin, spielten keine Rolle. Eine Mörderin des eigenen Kindes wurde als Inbegriff des Bösen gesehen. Kindsmord vor allem durch die eigene Mutter, ist ein kaum begreifbares Verbrechen. Das ist heute nicht anders, als es 1565 war.

Im 16. Jahrhundert wurde Kindstötung mit Pfählung, Lebendigbegraben, Erwürgen oder Ertränken bestraft. Dies regelte die 1532 in Kraft getretene Constitutio Criminalis Carolina (abgekürzt: CCC), die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. Die Carolina war in erster Linie eine Verfahrensordnung und bestätigte den Inquisitionsprozess als vorherrschende Prozessform. Grietgen von Nottelen wurde gemeinsam mit ihrer Mutter Mitte Januar 1565 wenige Tage nach der Geburt des Kindes inhaftiert. Der Tatverdacht ergab sich aus der vorangegangenen Schwangerschaft - bestätigt durch eine Hebamme - und dem Fakt, dass sie nach der Geburt kein Kind vorweisen konnte. Da es keine Tatzeugen gab, musste die Wahrheitsfindung durch Folter gefördert werden. Wenige Tage nach der Niederkunft wurde die Wöchnerin daher erstmalig "peinlich verhört" (gefoltert), um den Verbleib des Kindes zu klären. Peinlich bezieht sich hierbei auf das lateinische poena für "Strafe" und bezeichnet Leibes- und Lebensstrafen. Die "peinliche Frage", die Folter, führte der Schultheiß am 20. Januar 1565 im Beisein zweier Schöffen und der beiden Bürgermeister Wolter Gym und Ott Vogel durch. Der Stadtschreiber nahm ebenfalls teil. Grietgen von Nottelen wurden vor Beginn der eigentlichen Folter die Folterwerkzeuge vorgeführt und ihre Verwendung beschrieben. Folterwerkzeuge waren unter anderem Daumenschrauben und Beinschrauben (auch spanischer Stiefel genannt).

Dieses Werkzeug wurde zum Quetschen der Finger bzw. der Waden genutzt. Ein anderes Mittel war das Hochziehen an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen, wobei Gewichte an den Füßen die Qualen verstärkten. Die Folter wurde bis zu vier mal wiederholt . Die erste Befragung verlief ergebnislos. Grietgen gestand nicht. Danach vergingen zwei Wochen und der Scharfrichter wurde wieder aus Ratingen angefordert und Grietgen erneut befragt. Die Befragung zeigte nunmehr den gewünschten Erfolg. Sie legte ein Geständnis ab, aber widerrief es unmittelbar danach. Weitere Befragungen brachten kein Ergebnis. Es vergingen weitere Tage und Wochen im Kerker. Jetzt waren die Ankläger entschlossen, die Sache zu Ende zu bringen. Der Scharfrichter - bekannt durch enormen Weinkonsum - wurde wieder geholt und am 13. März 1565 kam es zu weiteren Verhören. Das erstrebte Geständnis wurde erreicht und nicht mehr widerrufen. Angesichts der Vielfalt der unmenschlichen Martermethoden war dies wenig überraschend. Jetzt kümmerte sich die Kirche um die arme Sünderin. Das Geständnis galt als Zeichen, dass die Täterin bereit war zu sühnen und sich mit Gott auszusöhnen.

Die Prediger Johannes Rithlinger von der Marienkirche und Peter von Allenkirchen von der Salvatorkirche besuchten Grietgen im Turmkerker und erhielten drei Gulden Aufwandsentschädigung. "Die Verurteilte wurde zum Richtpfahl geführt, festgebunden und erwürgt. Unmittelbar danach wurde Grietgen von Nottelen am Richtplatz begraben. Ein eher ungewöhnliches Vorgehen. Zweifellos ein Gnadenakt, eine Abmilderung der Strafe des "lebendig Begrabens", berichtet der ehemalige Stadtarchivar Joseph Milz. Für die Gerichtspersonen und städtischen Bediensteten war die Hinrichtung ein Anlass zu einem ausgiebigen Umtrunk, das belegen die Stadtrechnungen.

Bis zum heutigen Tage haben die Positionen zur Folter als Mittel zur "Wahrheitsfindung" nichts an Schärfe verloren. Man denke nur an den Fall des Kindermörders Gäfgen. Dabei ist die Debatte um die Folter schon mit der Entstehung staatlicher Zentralgewalt zu Beginn der Neuzeit verbunden. Am Ende seines berühmten Essays im Jahr 1580 , der den Titel "Vom Gewissen" trägt, schreibt der Jurist und Humanist Montaigne über die Folter: "Sie ist doch eine sehr unnütze Erfindung".

Quelle: Milz, Joseph, Duisburger Forschungen Band 41, S. 93ff, Ein Fall von Kindestötung in den Duisburger Stadtrechnungen des 16. Jahrhunderts

(RP)
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