Duisburg "Es muss eine flexible Lösung her"

Duisburg · Wenn ein Kind krank ist, darf es laut städtischen Richtlinien nicht die Kindertagesstätte besuchen. Für berufstätige Eltern kann das zu einem Problem werden. Hilfe bieten die Krankenkassen und bald auch der Kinderschutzbund.

 Um Ansteckungen zu verhindern, dürfen kranke Kinder nicht die Tagesstätte besuchen. Dann haben viele Eltern ein Problem.

Um Ansteckungen zu verhindern, dürfen kranke Kinder nicht die Tagesstätte besuchen. Dann haben viele Eltern ein Problem.

Foto: dpa

Berufstätige Eltern stehen oftmals vor einem großen Problem: Was tun, wenn das Kind krank ist? Eine Betreuungsmöglichkeit für solche Fälle gibt es zwar in Großstädten wie München oder Frankfurt, in Duisburg. "Das Jugendamt bietet keinen gesonderten Betreuungs-Service im Krankenfalle des Kindes an", sagt Jörn Esser, Sprecher der Stadt.

Kern des Übels für berufstätige Eltern ist, dass der kranke Nachwuchs nicht die Kindertagesstätte besuchen darf. Das ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen konkret geregelt. Dort heißt es: "Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen akut erkrankte Kinder die Einrichtung nicht besuchen". Das gilt insbesondere für ansteckende Krankheiten wie Magen-Darm-Infektionen, Krätze, Masern, Mumps oder Röteln.

In den Bedingungen ist ebenfalls geregelt, dass Kinder, die wegen einer Erkrankung - zum Beispiel Fieber, eine schwere Erkältung oder Magen-Darmschwierigkeiten - eine besondere Betreuung benötigen oder zum Teil von einer Einzelperson versorgt werden müssen, die Einrichtung nicht besuchen sollen. Zudem ist es auch stets Pflicht der Eltern, die Leitung der Kindertagesstätte über eine Erkrankung mitzuteilen. Eltern sind nicht nur verpflichtet, kranke Kinder zuhause zu lassen, sondern sie müssen auch sicherstellen, dass ihr Kind unverzüglich abgeholt wird, wenn der Verdacht auf eine Krankheit in der Einrichtung selbst auftritt. Danach muss das Kind solange zuhause bleiben, bis die Krankheit komplett ausgeheilt ist. Dennoch stehen die Eltern nicht ganz ohne Unterstützung da. "Hilfe erhalten sie durch die gesetzlichen Krankenkassen", sagt Esser. Sie hätten Anspruch darauf, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn der Nachwuchs krank ist. Arbeitnehmer könnten sich pro erkranktem Kind zehn Tage, Alleinerziehende 20 Tage im Jahr freistellen lassen. Elternteile von mehreren Kindern haben Anspruch auf maximal 25 Tage, Alleinerziehende auf bis zu 50 Tage im Jahr. Dabei gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. "Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf", erklärt der Stadtsprecher. Zudem müsse sicher sein, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen und pflegen könne sowie, dass das Kind unter zwölf Jahre alt sei. "Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt", sagt Esser. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bestehe allerdings nur für gesetzlich Krankenversicherte.

Das Thema beschäftigt auch den Kinderschutzbund in Duisburg. "Das ist ein brandaktuelles Problem vor allem für junge Familien", sagt Gerhild Tobergte, Vorsitzende des Vereins. Viele Eltern würden denken, dass sie gut versorgt seien. Doch wenn es Probleme gebe, weil das Kind plötzlich erkranke, dann stünden Eltern im Regen, wenn sie keine Oma oder keinen Opa in der Hinterhand hätten, um das Kind zu beaufsichtigen. "Jede Familie muss in diesem Notfall eine individuelle Lösung finden", berichtet die Vorsitzende. Oft würde ein Krankheitsfall des Kindes deshalb auch zu Lasten der Eltern gehen, beispielsweise wenn sich ein Elternteil unbezahlten Urlaub nehmen muss.

Der Kinderschutzbund arbeitet mittlerweile an Ideen, um Eltern, die in diesem Dilemma stecken, unter die Arme zu greifen. "Es muss eine sehr flexible Lösung her", erklärt Tobergte. "Wir brauchen ein Kontingent an Männern und Frauen, die regelmäßig bereit sind, in die Familien zu kommen und das kranke Kind zu pflegen." Genauere Information über das Konzept könne der Verein aber noch nicht liefern. Es müssten zunächst noch etliche offene Fragen geklärt werden.

Eine Möglichkeit seien Schulungen, die der Kinderschutzbund anbieten könnte. So könnten die potenziellen Betreuer den Umgang mit kranken Kinder einüben. Doch Gerhild Tobergte weiß auch: "Nicht jede Familie möchte eine fremde Person in ihr Haus lassen und ihr das eigene Kind anvertrauen", sagt die Vorsitzende. Dazu sei eine Menge Vertrauensvorschuss nötig. Ideal wäre es hingegen, wenn immer die gleiche Person das kranke Kind betreut.

(jlu)
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