Duisburg Einzelzimmerquote fast wie Enteignung

Duisburg · Die Duisburger Pflegeeinrichtungen müssen ihren Bewohnern bis zum 31. Juli 80 Prozent Einzelzimmer zur Verfügung stellen. Das Christophoruswerk allein rechnet mit 25 Millionen Euro Investitionsmitteln.

 Auf die Pflegeeinrichtungen in der Stadt kommen große Veränderungen zu.

Auf die Pflegeeinrichtungen in der Stadt kommen große Veränderungen zu.

Foto: Reichwein

Die Einrichtungen der Duisburger Altenpflege stehen vor einer großen organisatorischen Herausforderung. Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für Pflegeheime schreibt vor, dass die Duisburger Einrichtungen bis zum 31. Juli dieses Jahres mindestens 80 Prozent Einzelzimmer für ihre Bewohner bereitzustellen haben. Die neue Gesetzeslage macht zum Teil umfassende Umbaumaßnahmen erforderlich und bedeutetet einen erheblichen finanziellen Aufwand.

Nach Informationen der Heimaufsicht werden rund ein Drittel der insgesamt 64 Duisburger Altenheime die neuen Anforderungen nicht erfüllen können. In neun Pflegeeinrichtungen müssen daher ab August Aufnahmestopps verhängt werden. Außerdem fallen durch Umbauten oder Umwidmungen mindestens 130 Pflegeplätze weg. Diese können erst im Zuge von Neubauten wieder eingerichtet werden, was jedoch erst mit einigem zeitlichen Verzug möglich sein wird.

Wohlfahrtsträger wie das Evangelische Christophoruswerk, das in Duisburg mehrere Pflegeheime betreibt, sehen in der Entscheidung deshalb einen Eingriff in ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit. "Das kommt unserer Meinung nach einer Enteignung gleich", sagt zum Beispiel Wilfried Stoll, Vorstand beim Evangelischen Christophoruswerk. "Die Einführung der Einzelzimmerquote bringt die Notwendigkeit mit sich, Ersatzplätze in Neubauten zu schaffen, Organisationseinheiten in den bestehenden Einrichtungen zu verändern und eventuell Schadensersatzforderungen gegenüber dem Land geltend zu machen." Mit Veränderungen in den Organisationseinheiten sei im Fall des Christophoruswerkes auch ein Stellenabbau gemeint, der ohne Kündigungen realisiert werden soll.

Das Christophoruswerk rechnet in Duisburg mit einem Investitionsbedarf in Höhe von mehr als 25 Millionen Euro. "Ein Haus mit 61 Plätzen ist mit einem Volumen von circa 4,6 Millionen Euro modernisiert worden", rechnet Stoll vor. "Ein weiteres Haus wird mit einem Kostenvolumen von circa 400.000 Euro modernisiert." In den anderen Einrichtungen werde das sogenannte Dortmunder Modell umgesetzt. Dies bedeute, dass frühere Doppelzimmern durch das Herausfahren von Betten zu Einzelzimmern werden.

Hinzu kämen Kosten in Höhe von 100.000 Euro für jeden Ersatzplatz, den das Christophoruswerk schaffen müsse. "Das sind bei 200 Plätzen alleine 20 Millionen Euro."

Ein großes Problem seien ungeklärte Finanzierungsfragen, erklärt Stoll. "Als die bestehenden Pflege-Einrichtungen gebaut wurden, ist die Finanzierung auf 50 Jahre angelegt gewesen. Und mitten in dieser Finanzierungsphase erklärt uns der Gesetzgeber, dass die seinerzeit gemachten Zusagen keine Gültigkeit mehr haben."

Es könne nicht sein, dass die Politik unbestrittene Notwendigkeiten formuliere und ihre Umsetzung vorgebe, sich aber nicht im notwendigen Umfang damit befasse, wer in der praktischen Umsetzung die damit verbundenen Belastungen wie tragen könne.

Wohl dem, der sich bereits in der Vergangenheit zukunftsweisend aufgestellt hat. Die Duisburger Awocura zum Beispiel hat bereits bei ihrem ältesten Heim, das 1995 eröffnet wurde, darauf geachtet, das Haus mit 80 Prozent Einzelzimmern auszustatten. "Für uns besteht durch das Teilhabegesetz deshalb keine Gefahr für die Wirtschaftlichkeit", sagt Geschäftsführerin Wilma Katzinski. "Wir erfüllen bereits jetzt in allen unseren Häusern die Anforderungen. Von daher: kein Handlungsbedarf."

(th)
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