Duisburg Duisburgern droht eine Rutschpartie

Duisburg · Laut Wetterbericht wird es heute und morgen Schneefall bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt geben. Bereits gestern fielen erste Flocken, die aber auf dem warmen Boden sofort schmolzen.

 Die Streuwagen der Wirtschaftsbetriebe sind in diesen Tagen wieder verstärkt im Einsatz.

Die Streuwagen der Wirtschaftsbetriebe sind in diesen Tagen wieder verstärkt im Einsatz.

Foto: Andreas Probst

Uns stehen ungemütliche Zeiten ins Haus. Treffen die Vorhersagen der Meteorologen zu, dann wird das Wochenende mehr oder minder weiß. Bei Temperaturen nur noch knapp über dem Gefrierpunkt, könnte der Schnee, der vom Himmel rieselt, sogar liegenbleiben. Auch wenn die Wirtschaftsbetriebe diesen Vorhersagen nie blind trauen, so sind sie auf den Wintereinsatz vorbereitet. Ihre Mitarbeiter stehen Gewehr bei Fuß.

Das städtische Entsorgungsunternehmen hat für die kalte Saison 6000 Tonnen Streusalz eingelagert. Die Menge ist großzügig berechnet: Im gesamten vergangenen Jahr wurden nur 2300 Tonnen verbraucht. Bei Engpässen kann immer noch Streusalz nachbestellt werden, wobei es sich gezeigt hat, dass es hier durchaus zu Problemen kommen kann. Vor sieben Jahren beispielsweise war der Winter so hartnäckig, dass ganz Deutschland in Sachen Salz auf dem Trockenen saß. Duisburg war damals zwar gut gerüstet. Aber das vorhandene Streumaterial wurde rationiert, es wurde weniger als sonst gestreut und geräumt, weil keiner sagen konnte, wann sich Schnee und Eis endlich zurückziehen.

Wie groß ist die Flotte? Insgesamt sind rund 180 Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe in den Winterdienst eingebunden. Im Bedarfsfall arbeiten sie in einem Zwei-Schicht-System. Die Wirtschaftsbetriebe verfügen unter anderem über 20 Großstreuer-Fahrzeuge (für den Einsatz auf Straßen), 22 Kleinstreuer (für Geh-, Rad- und Überwege) und 30 kleinere Kolonnenwagen, mit deren Hilfe Geh-, Rad- und Überwege bearbeitet und von Schnee und Eis befreit werden.

Ab wann wird gestreut und geräumt? Beginnt es morgens zu schneien, sind die WBD in der Regel ab 4.30 Uhr unterwegs. Die passgenauen Wetterberichte erhalten sie immer einen Tag vorher und passen die Planung an die Wetterbedingung an.

Auf welchen Straßen sind die WBD für den Winterdienst zuständig? Für 40 Prozent der Duisburger Straßen sind die Wirtschaftsbetriebe zuständig. Die Wintererwartung erfolgt nach der allgemeinen Verkehrsbedeutung der Straßen. Vorrangig werden die Hauptverkehrsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie das Gefahrgutnetz gesichert. Hinzu kommen die Rettungswege. Erst wenn diese Straßen frei von Schnee und Eis sind, werden die anderen Straßen, zum Beispiel für den Lieferverkehr, versorgt. Besonderen Augenmerk legen die Mitarbeiter zudem auf Brücken innerhalb des Straßensystems. Auf denen kann es schon spiegelglatt sein, wenn anderswo noch keine Gefahr besteht.

Wo muss der Anlieger aktiv werden? Kurz gesagt: An den übrigen 60 Prozent der Straßen. Anlieger müssen Geh- und Fußwege ohne Fahrbahnen von Schnee und Eis befreien. Wo es keinen Gehweg gibt, müssen die Anlieger einen Teil der Fahrbahn freiräumen.

Für Fußgänger muss immer eine ausreichend breite Bahn von mindestens 1,20 Metern freigehalten werden. An Bahn- und Bushaltestellen muss sicher sein, dass die Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. Anlieger müssen auf Gehwegen, an denen Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder Querungshilfen sind, zudem einen Zugang zur Straße frei machen. Die WBD bitten auch darum, Zuwege zu den Abfallbehältern schneefrei zu halten.

Wann muss der Anlieger aktiv werden? In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Lediglich an Sonn- und Feiertagen beginnt die Kehr- und Streupflicht für Anwohner erst um 9 Uhr. Wer tagsüber arbeitet und dadurch seinen Winterdienst nicht erledigen kann, muss für eine Aushilfe, zum Beispiel der nette Nachbar, sorgen.

Womit darf gestreut werden? Asche, Sand, Sägemehl, Splitt und Granulat sind geeignet. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot gibt es nur zwei Ausnahmen: In besonderen klimatischen Ausnahmefällen - dazu zählt Eisregen - und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen sowie bei starkem Gefälle darf Salz benutzt werden.

Was gilt es noch zu beachten? Der weggeräumte Schnee muss so gelagert werden, dass weder der Verkehr noch der Wasserabfluss behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf Gehwegen und auf der Straße ausgetürmt werden. Auf keinen Fall gehört der Schnee in den Rinnstein. Denn setzt Tauwetter ein, kann das Wasser nicht richtig abfließen. Zumindest in der nächsten Woche soll es allerdings noch kalt bleiben.

(jlu)
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