Duisburg Duisburger Spielhallen droht Schließung

Duisburg · Mehr als 100 Spielhallen in Duisburg fürchten um ihre Existenz. Aufgrund des Glückspielstaatsvertrages müssen wohl zahlreiche Betriebe schließen. Denn die Auflagen für eine neue Konzession sind enorm verschärft worden.

 Der Glückspielstaatsvertrag hat für viele Spielhallen in Duisburg möglicherweise gravierende Folgen.

Der Glückspielstaatsvertrag hat für viele Spielhallen in Duisburg möglicherweise gravierende Folgen.

Foto: Christoph Reichwein

Der Glückspielstaatsvertrag, der bereits 2012 von allen Bundesländern beschlossen worden ist, hat erhebliche Folgen für die Spielhallen in ganz NRW. Denn nach einer fünfjährigen Übergangsfrist, die den Betreibern damals eingeräumt worden ist, drängen die Länder nun darauf, den Vertrag umzusetzen. Der Deutsche Automatenverband (DAV) schätzt, dass bis zum 1. Dezember 70 Prozent der Spielhallen schließen müssen.

Bei der Zahl der potenziell betroffenen Spielhallen in Duisburg sind sich verschiedene Stellen uneinig. Der DAV zählt 160 Spielhallen. Die Stadt und die Landeskoordinierungsstelle "GlückspielsuchtNRW" kommen auf knapp 130. Die Zahlen unterschieden sich, da es sogenannte Mehrfachkonzessionen gibt, wobei sich an einem Standort mehrere Spielhallen unter einem Dach befinden. Zum Teil werden auch Gastronomien als Spielhalle aufgeführt, weil sie über etliche Spielgeräte verfügen. Insgesamt haben die Betriebe laut der Koordinierungsstelle über 39 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet.

"Grundsätzlich sind alle Spielhallebetriebe von der Neukonzessionierung betroffen", sagt Stadtsprecherin Jennifer Gräfe. Heißt: Alle Spielhallen werden nach den Kriterien des Vertrages überprüft. "Dazu muss der Betreiber einer Spielhalle umfangreiche Unterlagen zu seiner persönlichen, gewerberechtlichen und steuerlichen Zuverlässigkeit sowie ein Sozialkonzept einreichen", so die Stadtsprecherin. Die neuen Auflagen betreffen unter anderem die Mehrfachkonzessionen, die künftig verboten sind. Auch eine Sperrzeit, die das Spielen von 1 Uhr bis 6 Uhr prinzipiell untersagt, soll umgesetzt werden.

Zudem soll zwischen einzelnen Betrieben ein Abstand von mindestens 350 Metern liegen. Alle Auflagen werden laut Angaben der Stadt vom Bürger- und Ordnungsamt umfangreich geprüft. Erst dann können die Betreiber eine neue Konzession erhalten.

 39 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften die Spielhallen in Duisburg pro Jahr. Die Stadt kassiert dafür nicht unerhebliche Steuern.

39 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften die Spielhallen in Duisburg pro Jahr. Die Stadt kassiert dafür nicht unerhebliche Steuern.

Foto: Christoph Reichwein

Für die Spielhallen in Duisburg sind diese neuen Auflagen ein großes Problem - vor allem die Abstandsregelung. "Baurechtlich dürfen Spielhallen nicht in Wohngebieten gebaut werden", sagt Michael Eulgem, Geschäftsführer des DAV. "Aus diesem Grund liegen sie in Stadtzentren oder Gewerbegebieten häufig nah beieinander." Im Zuge der neuen Abstandsregelung hat das für viele Betriebe eine Konsequenz: Sie müssen schließen.

"Werden die Regelungen des Vertrages strikt umgesetzt, dann bleiben lediglich 30 Prozent der Spielhallen in NRW übrig", berichtet Eulgem. Für große Städte, wie beispielsweise Duisburg, schätzt der Geschäftsführer, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Hallen schließen könnten. Denn in Ballungszentren ist es keine Seltenheit, dass sich viele Spielhallen im Umkreis von einigen Metern befinden. Von den Schließungen sei auch ein großer Teil der Arbeitsplätze konkret gefährdet. Da viele Arbeitnehmer in der Branche gering qualifiziert sind, hätten sie es nach dem Massensterben der Spielhallen extrem schwer auf dem Arbeitsmarkt.

Doch die Betreiber der Spielhallen müssen nicht tatenlos zuschauen. "Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten", sagt Gräfe. Diese seien zum Beispiel möglich, wenn der nötige Abstand von 350 Metern nur leicht unterschritten wird. Die Stadt hat die Spielhallenbetreiber bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bis zum 30. September einzureichen.

Eulgem hält die Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages für falsch: "Es ist falsch, mit dem Rasenmäher vorzugehen und viele Spielhallen zu schließen", erklärt er. "Eine Verknappung des Angebots führt nicht automatisch dazu, dass weniger Menschen spielsüchtig werden." Stattdessen würden Viele zu illegalen Angeboten im Internet umschwenken.

Der DAV plädiert dafür, die Betriebe qualitativ aufzurüsten - vor allem im Bereich Spielerschutz. Der Geschäftsführer schlägt vor, dass ein Netzwerk von Zugangskontrollen in der gesamten Branche errichtet wird. So könne Spielsucht besser bekämpft werden als durch die Schließung von ganzen Spielhallen. Auch die Kommune Duisburg hätte bei einem Massensterben wahrscheinlich Einbußen zu verkraften. Denn die Stadt hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils über sieben Millionen Euro Vergnügungssteuereinnahmen aus den Spielhallen erhalten.

(jlu)
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