Beschluss des Stadtrats Duisburg testet Alkoholverbot in Innenstadt

Duisburg · In der Duisburger Innenstadt gilt von kommender Woche an ein Alkoholverbot auf bestimmten Straßen und Plätzen. Die Stadt will damit die Innenstadt wieder attraktiver machen. Das Verbot stößt aber auch auf Kritik.

 Ein Schild zeigt das Verbot von Alkohol an: Testweise soll es in Duisburg zunächst für ein halbes Jahr gelten.

Ein Schild zeigt das Verbot von Alkohol an: Testweise soll es in Duisburg zunächst für ein halbes Jahr gelten.

Foto: dpa

In der Duisburger Innenstadt gilt von kommender Woche an ein Alkoholverbot in der Einkaufsmeile sowie auf einigen Straßen und Plätzen. Die Stadt will damit die Innenstadt wieder attraktiver machen. Das Verbot soll testweise zunächst für ein halbes Jahr gelten. Dies habe der Stadtrat am Montag beschlossen, wie die Pressestelle mitteilte. Ausgenommen sind Gastronomiebetriebe.

Das Sicherheitsgefühl von Kunden, Besuchern und Einzelhändlern werde durch Alkoholkonsumenten erheblich beeinträchtigt, hieß es in der Beschlussvorlage. Passanten und Anwohner hätten regelmäßig von Sachbeschädigungen, Gewalttätigkeiten oder öffentlichem Urinieren und Erbrechen durch Betrunkene berichtet. Alkoholverbote für bestimmte Bereiche gibt es auch in anderen Städten, etwa in Bonn und Herne.

"Vertreibungspolitik"

Der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, kritisierte das Vorhaben und sprach von "Vertreibungspolitik". Die Politik solle zuerst fragen: "Wie kann man den Menschen helfen? Wie kann man ihnen klipp und klar sagen, wie sie sich zu benehmen haben?" Seiner Ansicht nach reicht "ganz normales Ordnungsrecht". "Wenn man aber keine Kräfte mehr hat, die das umsetzen können, dann muss man sich nicht wundern."

Die Stadt Herne hatte vor neun Monaten ein solches Verbot in drei Bereichen eingeführt. Stadtsprecher Horst Martens sprach am Montag von einer "positiven Bilanz". Die Umsetzung klappe sehr gut. "Die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes gehen vermehrt Streife, kontrollieren regelmäßig, verteilen auch Bußgeld, in seltenen Fällen Platzverweise." Die drei Bereiche seien wieder von der Allgemeinheit zurückerobert worden.

(top/siev/lnw)
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