Rp-Serie Duisburger Geschichte Und Geschichten Die Jagdprivilegien der Studenten

Duisburg · Zu der Duisburger eingesessenen Bevölkerung, die sich um eine Jagderlaubnis bewerben konnte, kamen seit 1655 die Studenten der neuen Universität, denen man freie Ausübung der Jagd zunächst auch zugestand.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, zur Zeit der Duisburger Jagdordnung, zog sich der Wald noch wie ein breiter Gürtel um die alte Stadt Duisburg. Er reichte von Wanheim, Wanheimerort über Buchholz, Wedau, Neudorf, Duissern bis zur Meidericher Grenze. Die Jagd gehörte zu den bevorzugten Vergnügungen der privilegierten Oberschicht. Und erlegt wurde so ziemlich alles, was sich im Wald bewegte: Rotwild, Schwarzwild, Hasen, Füchse und Wölfe. Selbst Lappjagden, bei denen man das Wild vor herunterhängenden Lappen im Wald zusammentrieb oder die Jagd mit Netzen (Wolfsgarn) waren bekannt und beliebt. Obwohl viele Wildtiere tatsächlich vor den aufgehängten Lappen zurückschreckten, kam es dabei jedoch immer wieder vor, dass Tiere durchbrachen und somit buchstäblich "durch die Lappen gingen".

Duisburg verfügte über die sogenannte hohe oder große Jagd, die 1801 die grobe Jagd genannt wurde. Darunter verstand man die Jagd auf Hochwild wie Hirsche, Rehe und Wildschweine und deren Schutz gegen die Wölfe, die es ebenfalls im Duisburger Wald gab. Im Gegensatz zur hohen Jagd stand die niedere Jagd auf Hasen, Feldhühner, Enten und dergleichen. Die niedere Jagd war jedermann erlaubt, vorausgesetzt, er hatte die Genehmigung des Magistrats und beachtete die Jagdbestimmungen. Die hatten eine lange Tradition. Zu der Duisburger eingesessenen Bevölkerung, die sich um eine Jagderlaubnis bewerben konnte, kamen seit 1655 die Studenten der neuen Universität, denen man freie Ausübung der Jagd zunächst auch zugestand.

Die Studenten gehörten zu einer privilegierten Gruppe und unterlagen ausschließlich der akademischen Gerichtsbarkeit und konnten sich - sehr zum Missfallen der "normalen" Duisburger Bürger - so einiges erlauben. Ausgerüstet mit Stulpenstiefeln, Zweispitz, einem Degen oder Stock (Ziegenhainer) scheuten einige streitlustige Studenten keine Prügelei oder erlaubten sich derbe Späße. Das förderte nicht gerade die Akzeptanz bei den Duisburger Bürgern. Andererseits brachten sie auch Geld in die Stadt. Der Jahresbetrag pro Student lag bei 220 Talern. Zum Vergleich: Ein Handwerkerjahreseinkommen betrug damals rund 150 Taler.

Wie ein Ratsbeschluss kurz nach Eröffnung der Hochschule im Jahr 1655 beweist, sorgten die Studenten von Anfang an für Ärger. Die Androhung einer Karzerstrafe seitens des Senats beeindruckte die Übeltäter wenig. Die Studenten gut situierter Väter kauften sich frei; das brachte wiederum Geld in die Universitätskasse. Zur Not halfen gierige Geldverleiher ein Vakuum im Geldbeutel zu füllen. Wirtshäuser, Fechtmeister und Reitlehrer profitierten von der Studentennachfrage. Neben Fechten gehörte die Jagd zu den beliebten studentischen Aktivitäten. Doch auch hier kam es zu Übertretungen der "Jagdetikette". Es ist zu vermuten, dass die Studenten im Übermut Schäden im Wald verursachten oder dass sie etwa die zur Eichelmast der in den Wald getriebenen Schweineherden störten.

Das rief die Obrigkeit auf den Plan: "Durch eine Regierungsverfügung erhielt der Senat der Universität die Weisung, darauf zu achten, dass die Studenten vom Jagen möglichst abgehalten würden und allenfalls solche Ordre zu stellen, dass sie gar aus dem Walde blieben und nur im flachen Feld zur rechten Zeit jagten." Da auch Vertreter des Magistrats Opfer derber Späße der Studenten wurden, folgten weitere Einschränkungen des Jagdrechts. Im Jahre 1777 wurden die Jagden in der Umgebung der Stadt verpachtet, und die Studenten durften überhaupt dieses Recht nicht mehr ausüben. "Der Senat hatte jedoch, um denselben die althergebrachte Vergünstigung in etwa zu erhalten, darauf angetragen, der Universität in gleicher Weise, wie der Magistrat an Bürger Jagdscheine ausstelle, die Vollmacht zuzugestehen, den Studenten das Jagen zu erlauben." Diese Hintertür stand also noch weiter offen: Gemäß § 10 der Jagdordnung von 1801 bestand für die Studenten noch Gelegenheit, das Jagdrecht durch den Erwerb von Jagdscheinen zu pachten.

Und wie sieht es heute aus? Jäger kommen heute aus der Mitte der Gesellschaft: Etwa sechs Prozent der Jäger sind Schüler, Studenten oder Auszubildende (Gesamtbevölkerung in Deutschland: sechs Prozent). Derzeit gibt es bundesweit im Schnitt sieben Prozent Jägerinnen. Doch in den Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung sitzen heute bereits 20 Prozent Frauen, so der Deutsche Jagdverband.

(RP)
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