Duisburg Countdown für den Sturm der Narren

Duisburg · In dieser Woche laufen die letzten Vorbereitungen, damit Duisburgs Karnevalsfreunde von Donnerstag bis Veilchendienstag unbeschwert feiern können.

Jedes Jahr das gleiche Elend: Rund um die Karnevalszüge fallen ältere Kinder und junge Jugendliche auf, die offenbar Alkohol getrunken haben. Obwohl der Verkauf von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige verboten ist - sie finden einen Weg.

Bei den drei großen Karnevalsumzügen in der Stadt, die am Samstag von Homberg nach Moers, am Sonntag durch Hamborn und Marxloh bzw. durch Serm und am Rosenmontag von Neudorf zum Innenhafen ziehen (ebenso bei den kleineren am Sonntag in Meiderich und am Rosenmontag in Neumühl) schaut die Stadt daher genau hin.

Denn leider endet die Karnevalsparty für einige Kinder und Jugendliche Jahr für Jahr beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Zwölfjährige aufgegriffen, die betrunken waren. Das Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert schon daher den Jugendschutz mit der gebotenen Strenge

Das Jugendschutzgesetz untersagt Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter wie Whisky, Wodka oder Alkopops beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Immer wieder ist an Kassen von Supermarkten zu beobachten, dass Kinder versuchen, erwachsenen Kunden vor ihnen in der Schlange Geld in die Hand zu drücken, damit diese für sie den Schnaps kaufen. Leider gibt es solche Dummen, die das mitmachen. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, sich den Ausweis vorlegen zu lassen. "Schwarze Schafe" haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.

Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher und der Teilnehmer der Karnevalsumzüge präsent. Erstmals wird es in diesem Jahr sogar stationäre Wachen in Feuerwehrcontainern und zusätzlich Fußstreifen geben. Der städtische Außendienst und die mobilen Einrichtungen sind durch gut wahrnehmbare Beschriftungen erkennbar. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.

Der Sicherheit der Besucher sind auch die Verkehrskontrollen auf und rund um die Zugwege geschuldet. In den Aufstellungsgebieten der jeweiligen Umzüge sowie auf den Zugstrecken und Entfluchtungsflächen besteht Halteverbot. Diese Zonen müssen von parkenden Autos freigehalten werden. Das heißt, wer sich daran nicht hält, riskiert im günstigsten Fall ein dickes Knöllchen, im schlimmsten, dass der Wagen abgeschleppt wird. Trotz frühzeitiger Anordnung der Haltverbotszeichen (zwei Tage vorher) kam es in den vergangenen Jahren immer wieder dazu, dass Autos an den Haken genommen werden mussten.

(RP)
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