Duisburg Brautmoden-Händlerin wegen Betrugs vor Gericht

Duisburg · Weil sie bestellte Kleider nicht lieferte, musste sich Brautmoden-Händlerin Hatice K. gestern vor dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn verantworten - wegen Betrugs. Es geht um einen Streitwert von 60.000 Euro. Am Ende stellten die Richter das Verfahren ein. Nicht lange ist es her, da erfüllte Hatice K. die Wünsche ihrer Kundinnen nach einem perfekten Traum in Weiß: Die Inhaberin eines Brautmoden-Geschäfts in Marxloh machte aus Frauen erst Bräute und dann Prinzessinnen. Ihre Kleider: oben mit Strass besetzte Korsagen, untenrum ausladender Tüll. Wer sich einmal in seinem Leben wie eine Prinzessin im Märchen fühlen wollte, kam zu Hatice K..

Doch in 45 Fällen ist das gründlich schief gegangen. Im Jahr 2017 trafen 45 Betrugsanzeigen bei der Duisburger Staatsanwaltschaft ein von Frauen, die ihr Kleid entweder gar nicht oder viel zu spät erhalten haben. Manche mussten sich halbfertige Kleider im Laden abholen. In jedem einzelnen Fall bedeutete das eine Katastrophe für die Frauen.

Die Richter beschlossen gestern, das Verfahren gegen Hatice K. einzustellen. Der Grund: Nach Zeugenaussagen der Mitarbeiterinnen war das Gericht überzeugt, K. habe bei Vertragsabschluss nicht gewusst, dass sie die Kleider nicht würde liefern können. Vorsatz ist aber eine Voraussetzung für Betrug im strafrechtlichen Sinne. Das teilte der Direktor des Amtsgerichts Ernst Paulußen auf Anfrage mit. K. äußerte sich auch selbst zu den Vorwürfen, erklärte, ihr Vermieter und ein Konkurrent hätten ihr übel mitgespielt. Außerdem habe es Schwierigkeiten mit dem Lieferanten aus der Türkei gegeben. Denn ihr Geschäftsmodell basierte darauf, die Kleider in der Türkei für ihre Kundinnen maßschneidern zu lassen.

Strafrechtlich ist K. nun aus dem Schneider. Betroffene Kundinnen hätten - falls nicht schon geschehen - immer noch die Möglichkeit, in einem Zivilprozess ihr Geld einzuklagen. Doch K.s Geschäft gibt es mittlerweile nicht mehr. Weil die Firma nicht einmal das Vermögen besitzt, einen Insolvenzverwalter zu bezahlen, scheiterte sogar der Insolvenzantrag. Bräute, die bislang ihr Geld nicht zurückerhalten haben, haben es nun noch schwerer.

(heif)
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