Duisburg Bistum arbeitet Vorwürfe auf

Duisburg · Das Bistum Essen ist bis 2016 216 Missbrauchs-Hinweisen nachgegangen.

Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche im Jahr 2010 lagen dem Bistum Essen bis Ende des Jahres 2016 insgesamt 216 Hinweise auf sexualisierte Gewalt vor. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Bistums hervor. Grundlage dafür waren sowohl Hinweise von Opfern wie auch eigene Recherchen. Die Vorwürfe reichen bis zum Beginn der 1950er Jahre zurück, viele der Beschuldigten sind bereits verstorben, einige konnten namentlich nicht ermittelt werden. Zudem wurden sämtliche 1.549 Personalakten lebender Priester durch eine externe Anwaltskanzlei geprüft, deren Ergebnis im November 2017 ergab, dass aus den Akten kein weiteres Verfahren aufgrund sexuellen Missbrauchs abgeleitet werden konnte.

24 Meldungseingänge waren im Jahr 2016 zu verzeichnen. Diese Hinweise betrafen drei Priester, zwei Ordensfrauen sowie zwei haupt- und einen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter. 13 der Meldungen betrafen Altfälle, zehn Meldungen bezogen sich auf Vorfälle aus den Jahren 2015 und 2016.

Im Jahr 2016 haben das Bistum Essen und die betroffene Ordensgemeinschaft insgesamt 27.000 Euro Leistungen in Anerkennung des Leides gezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen an die Opfer im Bistum Essen seit dem Jahr 2010 liegt bei 493.000 Euro.

Zur Untersuchung von Meldungen zu sexualisierter Gewalt hatte das Bistum Essen bereits im Jahr 2014 eine eigene Verfahrensordnung entwickelt, die garantieren soll, dass jede neue Meldung sorgfältig dokumentiert wird.

Mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Essen ging auch der Aufbau der Präventionsarbeit einher. Neben der Einrichtung einer eigenen Präventionsstelle unter Leitung von Dr. Andrea Redeker wurden umfangreiche Fort- und Weiterbildungen - zum Teil verpflichtend - angeboten. Alle 1.700 Personen in Diensten des Bistums Essen wurden inzwischen geschult, zusätzlich rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer katholischer Rechtsträger. Außerdem sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet.

(RP)
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