Duisburg Bäume fällen ist nicht immer erlaubt

Duisburg · Ohne Einverständnis des Eigentümers darf die Säge nicht angelegt werden.

Seit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Baumschutzsatzung der Stadt in Kraft. Darin gibt es einige Regelungen, die auch weiterhin zu beachten sind, darauf weist die Stadt hin. Grundsätzlich sind Bäume durch das Eigentumsrecht geschützt und dürfen ohne Einverständnis des Eigentümers nicht gefällt werden. Dies gilt auch für den städtischen Baumbestand. Im Bereich der freien Landschaft ist der Baumbestand nach wie vor durch das Landschaftsgesetz geschützt. Demnach dürfen Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes nach wie vor nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde gefällt werden.

Bei jeder Baumfällung, also auch im privaten Bereich, müssen die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes eingehalten werden, nach denen keine Tiere direkt oder indirekt geschädigt werden dürfen. Schnittmaßnahmen an kleineren Gehölzen wie Gebüsch und Hecken dürfen daher nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar und werden entsprechend geahndet. Im gesamten Stadtgebiet genießen Alleen einen besonderen Schutz. Alleebäume können nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen und nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde gefällt oder beschnitten werden.

Auch Naturdenkmale stehen unter besonderem Schutz. Hierbei handelt es sich um besonders markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wertvolle Bäume. Solche Naturdenkmale sind auch innerhalb der geschlossenen Bebauung und auf Privatgrundstücken zu finden. Fällungen und Schnittmaßnahmen dürfen nur unter Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort