Unglück mit 21 Toten Noch immer keine Zeugenaussage im Loveparade-Prozess

Düsseldorf · Im Prozess um die Duisburger Loveparade-Katastrophe sollten am Donnerstag die ersten Zeugen gehört werden. Stattdessen meldeten sich zwei weitere, mutmaßliche Opfer zu Wort.

 Der Fall wird aus Platzgründen in der Düsseldorfer Messe verhandelt. (Symbolfoto)

Der Fall wird aus Platzgründen in der Düsseldorfer Messe verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: dpa, fg jai

Im Loveparade-Prozess ist es dem Gericht zunächst nicht gelungen, in die Beweisaufnahme einzusteigen. Verteidiger widersprachen am Donnerstag den Vernehmungen und forderten, die Mikrofone für alle freizuschalten. Zudem tauchten zwei mutmaßliche Opfer auf und beantragten, nachträglich als Nebenkläger zugelassen zu werden. Das Gericht zog sich mehrfach zurück, um die strittigen Fragen zu beraten. Der Antrag, die Mikrofoneinstellungen zu ändern, wurde abgelehnt.

Geplant war am siebten Verhandlungstag die Vernehmung von zwei Zeugen, die bei dem Unglück verletzt worden waren und im Prozess als Nebenkläger auftreten. Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt. Der Prozess hatte im vergangenen Dezember begonnen. Aus Platzgründen findet das Verfahren des Duisburger Landgerichts in der Düsseldorfer Messe statt.

(sef/dpa)
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