Duisburg Altenpflegerin wegen Misshandlung verurteilt

Duisburg · Das Landgericht hat gestern die Berufung einer ehemaligen Altenpflegerin aus Duisburg verworfen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte während der Nachtschicht in einem Hamborner Altenheim einer sehbehinderten alten Frau eine nasse Vorlage ins Gesicht geworfen hatte. Nach Zeugenaussagen war sie verärgert darüber gewesen, dass die Frau wiederholt eingenässt und Kleidung sowie Bettzeug auf dem Boden verteilt habe.

Dass hatte die Angeklagte jedoch abgestritten. Die vor dem Amtsgericht Ruhrort ausgesprochene Bewährungsstrafe sei richtig, fand das Gericht. In erster Instanz war die Frau wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Beleidigung zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Dass sie die Geduld verlor, habe durchaus schwerwiegende Folgen für die Bewohnerin gehabt. "Sie haben ihre Lebensqualität und Lebensfreude in diesem Heim ganz deutlich eingeschränkt", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Tochter der inzwischen verstorbenen Frau hatte angegeben, ihre Mutter sei zuvor zufrieden in dem Altenheim gewesen und habe sich gut aufgehoben gefühlt. Nach dem Vorfall habe sie allerdings Angst gehabt und nicht mehr dort bleiben wollen. Von einer Geldstrafe sah die Berufungskammer nun ab. Die Angeklagte sei inzwischen arbeitslos. Außerdem sei sie damit bestraft, dass die Misshandlung in ihrem Führungszeugnis festgehalten werde. Damit werde sie zukünftig wohl kaum einen Beruf im Pflegebereich bekommen.

(RP)
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