Bürgermonitor Abiturientin im Streit mit Jugendamt

Duisburg · Einer 20-jährigen Duisburgerin bescheinigen Psychologen unterdurchschnittliche Intelligenz und Probleme beim treffen von Entscheidungen. Gerade hat sie ihr Abitur gemacht und auch einen DFB-Schiedsrichterschein.

 Eines der Standorte des Berufskollegs Dinslaken. An diesem Kolleg hat Aylin Abitur gemacht - obwohl Psychologen ihre eine unterdurchschnittliche Intelligenz bescheinigten.

Eines der Standorte des Berufskollegs Dinslaken. An diesem Kolleg hat Aylin Abitur gemacht - obwohl Psychologen ihre eine unterdurchschnittliche Intelligenz bescheinigten.

Foto: Martin Büttner

Aylin Celik (auf ihren Wunsch hat die Redaktion ihren Namen geändert) hat am Berufskolleg in Dinslaken gerade ihr Abitur mit Schwerpunkt IT-Technik bestanden. Die 20-jährige Duisburgerin schaut sich zur Zeit nach Universitäten in der Region um, am liebsten würde sie in der Heimat bleiben und an der UDE oder in Bochum studieren. Dabei hieß es noch vor zwei Jahren im psychologischen Gutachten einer LVR-Klinik: "Ihre Intelligenz liegt nach klinischem Eindruck im unterdurchschnittlichen Bereich der Altersnorm."

Alles begann, als Aylin noch klein war. Ihre Eltern, von der Türkei nach Deutschland ausgewandert, haben es schwer, sich in Deutschland zu integrieren. Ihr Vater ist schwer krank, verbringt die letzten Jahre vor seinem Tod größtenteils im Bett zuhause oder im Krankenhaus. Die Mutter muss sich um zwei Kinder und ihren pflegebedürftigen Mann kümmern - auf wenigen Quadratmetern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Marxloh. 2012 stirbt Aylins Vater. Ihr älterer Bruder, der regelmäßig die Schule verweigert, kommt in ein Heim. Auf die Frage, ob es für das Mädchen eine ambulante Hilfe vom Jugendamt gibt, hätten sie und ihre Mutter von der Mitarbeiterin nur zu hören bekommen: "Nein, gibt es nicht, sie kann ja auch ins Heim gehen." Für Paul-Detlef Künkes, Leiter der "sozialassistenz"-Stelle in Duisburg ist die Vorgehensweise des städtischen Jugendamtes nicht nachvollziehbar. "Wieso stellen die Behörden nicht eine ambulante Hilfe in Form einer Helferin, die zweimal in der Woche vorbeischaut, anstatt 5000 Euro für einen Heimplatz auszugeben?", wendet er sich an die Redaktion.

2014 bekommt Aylin einen Träger, den Kinder- und Jugendhilfebund, zur Seite gestellt. Doch mit den Mitarbeitern von dort kommt die damals 15-Jährige nicht zurecht. Sie fühlt sich bedroht. "Ständig haben sie gesagt, dass ich ins Heim oder in die Psychiatrie gehen muss, weil sie meine ambulante Hilfe streichen'", erzählt Aylin. Für kurze Zeit ging das Mädchen in die Psychiatrie, weil sie unter Aggressionen und Verlustängsten litt, aber sie wollte viel lieber zu einem Therapeuten gehen.

Im Sozialgesetzbuch ist das Wunsch- und Wahlrecht unter Paragraf fünf zu finden. Es sagt, dass Leistungsberechtigte das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen. Aylin entschied sich, den Träger zu wechseln und bei der "sozialassistenz", die auch ihrem Bruder zum Abschluss und einer Ausbildung verholfen hatte, Hilfe zu suchen. Prompt habt ihr die Jugendhilfe ihre Unterstützung gestrichen. Um weiter ambulante Hilfe zu bekommen, klagt Aylin am Verwaltungsgericht. Der Gegenkläger, das Jugendamt, bezieht sich auf das psychologische Gutachten der Klinik. Aylin leide an ADHS, hätte Probleme im Sozialverhalten und wäre für ihr Alter unterdurchschnittlich intelligent, heißt es in dem Schreiben. Sie würde noch nicht einmal einen Hauptschulabschluss schaffen, hätte der Jugendamtsleiter vor Gericht gesagt. Dabei hatte Aylin ihren Abschluss zu diesem Zeitpunkt längst nachgeholt, steuerte am Berufskolleg bereits auf das Abitur zu. "Das Auftreten des Jugendamts hat den Richter damals so sauer gemacht - er hat Aylin vier Stunden in der Woche zugesichert, auch mehr, wenn sie möchte", sagt Künkes.

Alle drei Monate muss Aylin zum Gespräch ins Jugendamt und ständig bekomme sie zu hören, dass ihre Stunden gekürzt werden sollen. "Ich weiß nicht, was das soll, aber ich habe kein Problem damit, noch einmal zu klagen", sagt Aylin. Im psychologischen Gutachten steht auch, dass es ihr schwer falle, Entscheidungen zu treffen. Seit zwei Jahren besitzt sie einen Schiedsrichterschein vom DFB.

(RP)
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